Still not Loving Polizeigesetz NRW
Still Not Loving Polizeigesetz NRW
Nach dem freiheits- und grundrechtsfeindlichen Neuen Polizeigesetz NRW, das im
Dezember 2018 mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD verabschiedet wurde, plant
die Landesregierung mit dem 7. Änderungsgesetz zum Polizeigesetz NRW erneut
eine Verschärfung des Polizeirechts.
Bodycams? Nein Danke!
Eine Maßnahme, die durch das neue Polizeigesetz in Kraft treten würde, wäre
die Verwendung von Bodycams. Diese sollen unbefristet in das Repertoire der
Polizei NRW aufgenommen werden und sollen unteranderem Polizist*innen ein
stärkeres Gefühl von Sicherheit vermitteln.
Ein weiterer Effekt wäre, dass die Kameras etwaiges Fehlverhalten der Polizei
dokumentieren würde. Dies könnte bei der Strafverfolgung von Polizist*innen
eine erhebliche Hilfe darstellen.
Das Kernproblem aber, dass Polizist*innen weiterhin gegen Kamerad*innen und
Kolleg*innen ermitteln müssten, bleibt dadurch allerdings bestehen. Deshalb
bleibt eine höhere Aufklärungsquote bei polizeilichen Gewaltdelikten weiterhin
fraglich.
Denn selbst bei aktuellen Fällen von Polizeigewalt, landet nur ein geringer
Teil vor Gericht, da Polizist*innen immer noch gegen Kolleg*innen und
Freund*innen ermitteln müssten. Der Einsatz von Bodycams wird daran auch nichts
ändern.
Weiterhin entscheiden allein die jeweiligen Polizist*innen, wann, wo und wie
gefilmt wird und was ungefilmt bleibt.
Da die Videosequenzen nie das gesamte Geschehen überblicken können und sich
auf den gespeicherten Sequenzen oft nicht der gesamte Geschehensablauf findet,
sondern meist eine verkürzte Version, besteht die Gefahr, dass durch Bodycams
verzerrte Bilder ihren Weg in die Gerichte finden, anstatt für eine höhere
Aufklärungsquote zu sorgen.
Ein weiteres großes Problem ist, das die Polizei dadurch die Möglichkeit hat
große Mengen von Daten zu sammeln. Menschen, die gefilmt worden sind haben
dabei allerdings keinen Anspruch auf Sichtung des Videomaterials. Dabei werden
zwangsläufig auch Dritte gefilmt und ihre Gesichter zusammen mit der
Information, an welchem Ort sie sich wann aufhielten auf Polizeirechnern
gespeichert.
Der Preis für Bodycams, die unsere Freiheit einschränkt und unsere Grundrechte
tangieren ist für ein fadenscheiniges Sicherheitsgefühl für Polizist*innen zu
hoch! Wir bezweifeln, dass sie das Bedürfnis der Beamt*innen nach Sicherheit
erfüllen können. So besagt beispielsweise der Abschlussbericht der
Evaluationsstudie zum Bodycameinsatz in NRW, dass Bodycams nicht mehr Sicherheit
für Polizist*innen bringen.
Bodycams sind also weder zum Schutz von, noch zum Schutz vor Polizist*innen
dienlich.
Es muss also andere Wege zur Gewaltprävention seitens der Polizei geben.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deshalb die sofortige Wiedereinführung der
Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen und unabhängige Beschwerde- und
Ermittlungsstellen für Opfer von Polizeigewalt und polizeilicher Willkür.
Gegen Fixierungen im Polizeigewahrsam!
Weiterhin soll das Gesetz Fixierungen im Polizeigewahrsam regeln.
Während wir zunächst begrüßen, dass die Landesregierung diese nun endlich
unter Gesetzesvorbehalt stellt, lehnen wir den Einsatz von Fixierungen als
Maßnahme im Polizeigewahrsam ab.
Auch nehmen wir besorgt zur Kenntnis, dass längerfristige Fixierungen durch
eine*n Richter*in angeordnet sein müssen, kurzfristige jedoch nicht. Wir
fordern, dass jegliche Fixierungen, egal wo, egal wie lang, immer unter
Richter*innenvorbehalt stehen müssen!
Dieser muss sofort erfolgen, sollte das nicht möglich sein, ist ein
Richter*innenvorbehalt unverzüglich nachzuholen.
Fixierungen, v.a. sogenannte 7-Punkt- und 5-Punkt-Fixierungen zählen zu den
schwersten Grundrechtseingriffen überhaupt und bergen einen großes
gesundheitliches und psychisches Gefährungspotential, gerade bei dem Einsatz
von Fesseln aus Metall.
Bei jeder Anwendung von Fixierungsmaßnahmen braucht es daher die sachgerechte
Anwendung und Behandlung, sowie eine stetige Überwachung durch medizinisches
und psychologisches Fachpersonal vor Ort.
Dies kann nicht im Polizeigewahrsam sichergestellt werden.
Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW ein sofortigen Stopp jeglicher Fixierungen
in Polizeidienststellen.
Sowohl der Einsatz von Bodycams, als auch Fixierungen im Polizeigewahrsam
stellen weitere autoritäre Verschärfungen und einen Eingriff in Freiheits- und
Persönlichkeitsrechte dar.
Die neusten Verschärfungen stehen nicht in einem luftleeren Raum, sondern sind
eingebettet in eine Vielzahl von Rechtsverschärfungen bis hin zum in Teilen
verfassungswidrigen Gesetzespaket von 2018.
Wir lehnen jede Polizeirechtsverschärfung ab und fordern die Landesregierung
auf, einen Politikwechsel einzuleiten hin zu einer Innenpolitik, die unsere
Freiheit schützt, anstatt sie für vermeintliche Sicherheit zu beschneiden.
Dazu gehört auch, dass eine Rechtsgrundlage für Einweisungen in leerstehende
Wohnungen ins PlG NRW Einzug erhält.
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