Same Sex Hand Holding

Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD)– ein entscheidender Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack, immerhin gilt die Zuneigung zum selben Geschlecht erst seit 21 Jahren nicht mehr als gesundheitliche Störung!

Und auch im Jahr 2011 haben wir noch lange nicht die vollkommenen Gleichberechtigung erreicht, weder rechtlich noch im Alltag.So bevorzugt  das Ehegattensplitting lediglich die heterosexuelle Ehe steuerlich und wertet damit homosexuelle Partnerschaften deutlich ab.. Auch Kommentare wie „Ich habe nichts gegen Homosexuelle – nur bitte nicht in meinem Freundeskreis“ – zeigen: Intoleranz und versteckte Ablehnung sind allen bekannte Phänomene. Bei der Diskussion um Maßnahmen gegen Diskriminierung fällt immer unter den Tisch, dass es nicht nur Schwule und Lesben, sondern ebenso Bi-, Trans- und Intersexuelle und Transgender gibt. Das ist umso fraglicher, denn im Gegensatz zur Homosexualität steht Transsexualität immer noch als sogenannte „Geschlechtsidentitätsstörung“ in der aktuellen Klassifikation der Krankheiten (ICD 10).

 

Damit das nicht so bleibt, ruft die GRÜNE JUGEND NRW dazu auf, am 17. Mai zum Same Sex Hand Holding nach Köln, Essen oder Münster zu kommen, um gemeinsam ein Zeichen für mehr Toleranz zu setzen! Die Aktion ist so einfach wie wirkungsvoll: Nehmt jemanden eures Geschlechtes an die Hand und zeigt somit der Welt, dass Diskriminierung und Ignoranz in unserer Welt keinen Platz hat!

Damit ihr wisst, wo ihr wann sein müsst:

Köln: Vor dem Dom um 18.30 Uhr
Essen: Am Willy-Brandt-Platz um 19.00 Uhr
Münster: Auf der Ludgeristraße gegenüber den Müsterakaden um 19.00 Uhr

 

Ladet auch eure FreundInnen bei Facebook ein:
https://www.facebook.com/home.php#!/event.php?eid=176505675734195

Wenn ihr Fragen oder Ideen zur Aktion habt, schreibt eine Mail an johanna.jurczyk(at)gruene-jugend-nrw.de
Wir sehen uns in Essen, Münster oder Köln

Lieb‘ doch wen du willst!

Euer Landesvorstand
Marie, Alex, Johanna, Nico, Natalie, Lisa-Marie, Maik und Floris

Infos unter Opens external link in new windowwww.idahomophobia.org und Opens external link in new windowwww.adayinhand.com

Den Sozialstaat neu gestalten!

Der Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen

Der Sozialstaat als Bestandteil der demokratischen Gesellschaft

Der Sozialstaat ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Wir halten ihn nicht nur wegen der wirtschaftlichen Vorteile gerechterer Gesellschaften für unabdingbar, sondern auch weil Solidarität die Basis für ein friedliches Zusammenleben ist. Wir sehen mit großer Sorge, dass der Sozialstaat über die letzten Jahrzehnte zum Nachteil vieler Menschen und unserer Volkswirtschaft immer weiter ausgehöhlt wurde. Deshalb kämpfen wir für eine politische Kehrtwende hin zu mehr Solidarität und gegenseitiger Verantwortung. Uns ist jedoch klar, dass damit nicht der Weg zurück in die Zeiten des Wirtschaftswunders gemeint sein kann.

Wir leben in einer individualisierten Gesellschaft, in der der Einzelne eine immer größere Rolle spielt. Der Wunsch nach Mitbestimmung, was das eigene Leben und die Gesellschaft betrifft, ist größer als jemals zuvor. Doch diese Gesellschaft hat aus der Vergangenheit viel Ballast mitgenommen, der nun diese neue, freie Gesellschaft bedroht. Das ist beispielsweise der Begriff der Arbeit und daraus resultierend unser Sozialsystem. Dieses ist nicht mehr zeitgemäß und auf eine längst verloren gegangene Gesellschaft mit Arbeitsplätzen für alle, zeitlich unbegrenzten Arbeitsverhältnissen und angemessenen Löhnen zugeschnitten.

 

Doch es fällt schwer sich von der Logik „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen“ zu lösen. Dabei ist die finanzielle Absicherung aller Menschen für eine funktionierende Demokratie von großer Wichtigkeit. Dieser Sozialstaat ist das Grundgerüst unserer Gesellschaft, doch er muss radikal verändert werden. Es braucht eine flexible, freie Grundsicherung, die dem Menschen alle Freiheiten lässt und diese möglichst noch fördert. Der Mensch muss nicht nur gedanklich, sondern auch in der Tat in den Mittelpunkt gestellt werden.

Schritte zum Grundeinkommen
Ein Instrument, um diese Ziele zu erreichen, ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Die Einführung des BGE wäre revolutionär und sicherlich mit vielen Hindernissen verbunden. So ist die größte Schwierigkeit die Überwindung des veralteten Arbeitsbegriffs und die Trennung von Arbeit und Einkommen. Die brauchen wir aber, damit wir tatsächlich ein Wirtschaften und Zusammenleben schaffen, das für den Menschen da ist und nicht umgekehrt. Deshalb wird hier der Begriff „Erwerbsarbeit“ eingeführt. Damit soll Arbeit gemeint sein, die Einkommen schafft.

Langfristig fordert die Grüne Jugend NRW deswegen die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das allen EinwohnerInnen von ihrer Geburt an monatlich ausgezahlt wird und so ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das BGE liefert ein Fundament an finanzieller sowie materieller Sicherheit, sodass sich jedeR Einzelne darüber hinaus freier und ungehemmter von Leistungsdruck entfalten kann. Menschen sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, eine Arbeit anzunehmen, um ihr Existenzminimum zu sichern, sondern um sich selbst zu verwirklichen oder den eigenen Lebensstandart weiter zu heben.
Um die genannten Ziele zu erreichen muss ein grünes Grundeinkommen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ein Grundeinkommen muss bedingungslos sein und darf keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
  • Ein Grundeinkommen muss einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, dass heißt, es muss einklagbar sein.
  • Ein Grundeinkommen muss zur Teilhabe an der Gesellschaft genügen. Dazu gehört der umfassende Zugang zu Bildung und Kultur.

Erst wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, handelt es sich auch wirklich um ein Grundeinkommen. Jede Abweichung davon bedeutet einen Ausstieg aus diesem Konzept.
Um ein BGE in die Gesellschaft einzuführen, benötigt es vieler kleiner Schritte, bei denen das große Ziel jedoch niemals aus dem Auge verloren werden darf. Der erste, große Zwischenschritt in Richtung BGE ist eine grundlegende Reform der sozialen Sicherungssysteme und die Schaffung einer gerechten solidarischen Versorgung in allen Lebenslagen.

Schritt 1: Grundrente statt Altersarmut!
Heute setzt sich das Sozialversicherungssystem aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusammen. Doch das vielschichtige und komplizierte System der deutschen Versicherungen lässt noch immer große Lücken:
Sowohl das grundlegende Prinzip der Versicherungspflicht, das zur gerechten Risiko- und damit Kostenverteilung auf alle BürgerInnen führt, als auch das Prinzip der einkommensabhängigen Beiträge wird nicht flächendeckend gewährleistet. So können sich derzeit vor allem die VielverdienerInnen einer solidarischen Finanzierung entziehen! Auch auf der Leistungsseite fallen immer mehr Menschen durch das nur grob gestrickte Netz der sozialen Sicherung: Renten unter dem Existenzminimum oder unzureichende Krankenversorgung sind keine Einzelfälle mehr.

Für die GRÜNE JUGEND NRW steht also fest: Das deutsche Versicherungssystem muss grundlegend reformiert werden! Besonders die deutsche Rentenversicherung wird derzeit von der Realität eingeholt. Der demographische Wandel macht den Generationenvertrag, welcher der Rentenversicherung zugrunde liegt, langfristig unbezahlbar. Steigende Lebenshaltungskosten im Alter, uneinheitliche Erwerbsbiographien und die vergleichsweise hohe Arbeitslosigkeit tun ihr Übriges.
Zudem hat die Finanzkrise erneut bewiesen, dass auch kapitalgedeckte Rentensysteme, die nicht erst seit Einführung der Riester-Rente in Deutschland eine größere Rolle spielen, keine sichere Zukunft haben.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die Ablösung des bisherigen Rentensystems durch eine steuerfinanzierte Grundrente, die in ihrer Höhe über die Existenzsicherung weit hinaus geht und das erste Modul eines bedingungslosen Grundeinkommens bildet. Mit dem Betrag der Grundrente kann bereits ein möglicher Betrag eines folgenden BGE vorgegeben werden.
Bis zur vollständigen Umsetzung des BGE setzen wir uns beim Renteneinstieg  für flexiblere Lösungen ein. Dabei muss insbesondere das Modell der Altersteilzeit ausgeweitet werden, um einen Übergang ins Rentenleben zu gewährleisten. Eine einseitige Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen wir ab! Stattdessen sollte nach Berufsgruppen ausdifferenziert werden, um insbesondere bei Beschäftigten mit hoher körperlicher Belastung eine faktische Rentenkürzung zu verhindern.
Grundsätzlich muss das gesamte Erwerbsleben flexibler gestaltet werden. Die Menschen müssen selber entscheiden können, wann und wie viel sie arbeiten wollen. Dies könnte durch Instrumente wie z.B. Lebensarbeitszeitkonten möglich werden. Auch andere Rentenformen, wie beispielsweise Hinterbliebenenrenten sollen dabei im Maßstab der Grundrente ermittelt werden.
Die bereits bestehenden Rentenansprüche der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung können in der Übergangszeit anteilig mit der Grundrente verrechnet werden, sodass ein fließender Übergang sichergestellt ist.
Neben dem Verhindern von Altersarmut besteht insbesondere in der Altenpflege erheblicher Handlungsbedarf. Zu oft werden Pflegebedürftige zuhause unzureichend versorgt oder die Angehörigen sind mit der Situation überfordert. Viele Altersheime sind mittlerweile zu reinen Aufbewahrungsanstalten verkommen. Die GRÜNE JUGEND NRW sieht im menschenwürdigen Altwerden ein zentrales Element der Generationengerechtigkeit. Dafür müssen wir die Pflegestrukturen neu überdenken. Neben einem gesetzlichen Anspruch auf staatlich unterstützte Pflegeteilzeit für Angehörige, müssen neue Konzepte verstärkt in die Praxis übertragen werden. Auch eine Ausweitung des Freiwilligendienstes auf die Altenpflege ist eine Option. Insgesamt muss der Pflegebereich mit deutlich mehr und besser qualifiziertem Personal ausgestattet werden. Dies muss einer der bevorzugten Investitionsziele bei der Ausweitung des öffentlichen Beschäftigungssektor werden.

Schritt 2: Steuerfinanzierte BürgerInnenversicherung jetzt!

Einen speziellen Platz in der Debatte über die sozialen Sicherungssysteme nimmt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Nachdem lange über die zwei grundlegend unterschiedlichen Modelle der Kopfpauschale und der BürgerInnenversicherung diskutiert wurde, haben heute auch andere Konzepte, wie der Gesundheitsfonds, ihren Weg in die politische Landschaft gefunden.
Für die GRÜNE JUGEND NRW steht jedoch fest, dass wir die solidarische BürgerInnenversicherung brauchen! Für uns bedeutet BürgerInnenversicherung im Kern einen Wegfall der Versicherungsplichtsgrenze. Das heißt, dass auch die bisher nicht versicherungspflichtigen BeamtInnen, Selbständige und alle Personen mit einem Einkommen von derzeit über 4125 € mit in die Verantwortung genommen werden!
Die beitragsfinanzierte Krankenversicherung stößt zudem bereits heute an ihre Grenze, denn sie funktioniert trotz immer kleinerem Leistungskatalog nur noch mit staatlichen Zuschüssen.
Wir wollen die BürgerInnenversicherung komplett auf Steuerfinanzierung umstellen. Somit beteiligen sich nicht nur die ArbeitnehmerInnen an den „Kosten des Risikos“, sondern sämtliche Teile unserer Gesellschaft. Außerdem sinken so die Lohnnebenkosten, was sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken kann.
Nur so können die Leistungen gesteigert werden, die Beiträge bezahlbar bleiben und die Ungleichbehandlung von  privaten und gesetzlich Versicherten durchbrochen werden. Denn für uns steht fest: Auch mit einem BGE brauchen wir weiterhin eine solidarische Krankenversicherung!

Schritt 3:  Hartz IV: Transparente Berechnung und flächendeckender Mindestlohn

Die derzeit wohl am intensivsten diskutierte Sozialleistung ist das auch „Hartz IV“ genannte Arbeitslosengeld II (ALG II). Unsere Position dabei ist klar: Kurzfristig muss der Betrag des Arbeitslosengeldes II endlich auf ein verfassungskonformes und existenzsicherndes Maß angehoben werden. Zurzeit wird das Existenzminimum, das die Höhe des Betrages festlegt, künstlich klein gerechnet, indem beispielsweise auch AufstockerInnen in die Berechnung zur Höhe des ALG II miteinbezogen werden. Dass aber die Menschen, die schon am Existenzminimum stehen, nicht für die Berechnung desselben herangezogen werden sollten, ist für die GRÜNE JUGEND NRW selbstverständlich. Zudem werden willkürlich Ausgaben von der Bundesregierung für den ALG II-Satz gestrichen oder gekürzt. Dazu gehört beispielsweise die umstrittene Tabak- und Alkoholstreichung, aber auch der Eisdielenbesuch!
Außerdem ist wichtig, dass die Sätze regelmäßig an die Preisentwicklung, steigende Gesundheitskosten und andere Mehrbelastungen für die BezieherInnen angepasst werden.
Das Ergebnis der aktuellen Verhandlungen um das Arbeitslosengeld II hält die GRÜNE JUGEND NRW daher für einen faulen Kompromiss. Deshalb unterstützen wir den Ausstieg von Bündnis90/Die Grünen aus den Verhandlungen.
Besonders Kinder und Jugendliche in ALG II beziehenden Familien müssen nun unter dem faulen Kompromiss leiden. Für sie wird es nämlich keine Erhöhung der Regelsätze geben und auch bei ihnen war der Vermittlungsausschuss nicht in der Lage, sich auf eine verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze zu einigen. Es ist nicht hinnehmbar, dass denjenigen, die am wenigsten für ihre Lebenssituation verantwortlich sind, der Zugang zu sozialer Teilhabe und Bildung so schwierig gestaltet wird!
Auch das im Vermittlungsausschuss leicht verbesserte Bildungs- und Teilhabepaket, das jetzt verabschiedet wurde, bringt dabei keine wesentlichen Verbesserungen.  So fordern wir beispielsweise die komplette Finanzierung eines möglichst gesunden Mittagessens in den Schulen, anstatt eines Zuschusses in begrenztem Umfang.  Ein solches Mittagessen fördert die sozialen Kontakte und ist, wenn ein vegetarisches Gericht angeboten wird, auch offen für Kinder mit unterschiedlichem religiösem Hintergrund. Auch die geplante teilweise Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften stellt für uns eine Facette einer insgesamt unwesentlichen Situationsverbesserung der betroffenen Familien da und rüttelt nicht an den grundsätzlichen Hürden. Und ob die politisch vereinbarten sozialpädagogischen Hilfen jemals bei den Bedürftigen ankommen werden, ist äußerst fragwürdig.
Aber Hartz IV hat noch ganz andere Auswirkungen auf die Gesellschaft. So schafft das Überangebot an  preiswerten Arbeitskräften einen enormen Druck auf die Erwerbstätigen. Die Folge sind sinkende Löhne und wachsende Armut trotz Erwerbsarbeit. Hier kommt neben einer Grundsicherung der flächendeckende Mindestlohn ins Spiel. Dieser muss eingesetzt werden, um Dumpinglöhne zu verhindern und ausreichen, um den erwerbstätigen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Ein Mindestlohn sollte deshalb auch über die Minimalforderung von 8,50 Euro hinausgehen. Diese 8,50 Euro reichen zwar zum Überleben, aber zum Leben benötigt man mehr als nur das physische Existenzminimum. Zudem bestehen wir auf einen jährlichen Inflationsausgleich.
Zusätzlich fordern wir, dass die ArbeitnehmervertreterInnen einen branchenspezifischen Mindestlohn, der maximal 15% unter dem entsprechenden Lohntarif liegen darf, festsetzen können. Der Mindestlohn von 8,50 darf dabei jedoch niemals unterschritten werden. Darüber hinaus wollen wir die Gleichbezahlung von LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaft, um den Missbrauch und das Lohndumping durch das Instrument der Leiharbeit zu bekämpfen.
Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW nicht nur eine wirklich transparente Berechnung der Regelsätze, sondern auch den längst überfälligen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 €!

Schritt 4: Die Grüne Grundsicherung

Die Debatte um die Zukunft unseres Sozialstaates darf jedoch nicht durch den starren und unsozialen Kurs der Bundesregierung in Stocken geraten. Dass es im Vermittlungsausschuss nur zu unzureichenden Kompromissen kommen kann und wenig Raum für die Umsetzung grüner, progressiver Ideen bleibt, war allen Beteiligten klar. Das ändert jedoch nichts an den grundsätzlichen Forderungen: Wir wollen die Grüne Grundsicherung als einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen!
Im ersten Ansatz bedeutet das Hartz IV „light“: Mehr Geld, weniger Sanktionen. Doch das Ziel des Grünen Grundsicherung ist die Abschaffung aller Zwänge und Sanktionen und eine regelmäßige Anpassung der Sätze an die Lebenshaltungskosten, um das Klischee vom arbeitsunwilligen Arbeitslosen endlich zu beenden und Menschen nicht in Erwerbsarbeit zu zwingen, die weder ihren Interessen noch ihren Fähigkeiten entspricht. Das Widerspricht unserer Ansicht nach dem Grundrecht auf freie Berufswahl.
Die grüne Grundsicherung bedeutet eigenständige und transparente Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln und ein erster Schritt zur Teilhabegerechtigkeit wären.

Grüne Grundsicherung bedeutet aber auch die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften, um die strukturelle Abhängigkeit besonders von ALG II beziehenden Frauen zu beenden!

Wir nähern uns dem  Ziel: Das bedingungslose Grundeinkommen!
Die GRÜNE JUGEND NRW versteht unter sozialer Teilhabe jedoch weitaus mehr, als ein prekäres Leben am Existenzminimum. Wir möchten den aktuellen Zustand, in dem Bedürftige als BittstellerInnen auftreten müssen, um von den vermeidlichen LeistungsträgerInnen ertragen zu werden, endlich durchbrechen. Wir möchten soziale Teilhabe zur Selbstverständlichkeit machen! Darüber hinaus beinhaltet unser Verständnis von Arbeit weitaus mehr als das Ausüben einer bloßen Tätigkeit, die genug Geld einbringt, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Auch Menschen, die eine für die Gesellschaft sinnvolle Tätigkeit verrichten, die sich zum Beispiel der Pflege von Angehörigen widmen, die sich vor Ort in Sportvereinen, für den Tierschutz oder politisch engagieren, verrichten nach unserem Verständnis eine Arbeit. Die Anerkennung jeglicher Arbeit schafft das BGE!
Dieses Ziel wollen wir über eine Ausweitung der mittelfristig realisierbaren Grundrente auf alle Altersgruppen realisieren. Durch eine schrittweise Absenkung des nominellen Renteneintrittsalters, sowie eine Öffnung der Grundrente für im Alter erwerbstätige Menschen, lässt sich so bereits in absehbarer Zeit ein quasi-Grundeinkommen für eine ganze Bevölkerungsschicht einführen.
Gleichzeitig kann die Grüne Grundsicherung Grundlage eines Grundeinkommens sein. Mit einer stetigen, zielgerichteten Anhebung der Sätze und einer Ausdehnung auf immer mehr Bevölkerungsschichten (Kinder, StudentInnen und Azubis, Hausmänner, Hausfrauen) kann ein flüssiger Übergang zum bedingungslosen Grundeinkommen gewährleistet werden.

Das BGE ist finanzierbar!

Durch das BGE können viele Soziale Leistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld oder die Rente entfallen. Deswegen ist das BGE auch nicht so teuer, wie es auf den ersten Blick erscheint. Die Einführung eines BGE darf aber keine Aufforderung zum Kahlschlag darstellen. Weiterhin bedarf es eines starken Staates, der unter Anderem eine gute Gesundheitsvorsorge und ein gerechtes und kostenloses Bildungssystem anbieten kann und somit auch die individuellen Bedürfnisse der BürgerInnen berücksichtigt. Grundeinkommen bedeutet nicht Gleichmacherei. Freigewordene Kapazitäten in der Sozialverwaltung dürfen nicht komplett wegfallen, sondern müssen an anderer Stelle zu Verbesserungen sozialer Leistungen eingesetzt werden.
Unser Steuersystem wollen wir grundlegend reformieren. Die Einkommensteuer muss durch eine echte Progression gerechter werden. Das beinhaltet das Einziehen einer weiteren Progressionsstufe, sowie eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes. Ein Einkommen von 250.000 EUR darf nicht gleich mit einem Einkommen von 2.500.000 EUR besteuert werden. Die Abgeltungssteuer soll wieder abgeschafft werden. Es ist nicht einzusehen, dass sich die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Progression entziehen können. Mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer und einer Erhöhung der Erbschaftsteuer wollen wir zudem auch Vermögen in die Pflicht nehmen.

Wir wollen die Konsum- und Verbrauchssteuern vermehrt auf ökologische Lenkungswirkungen ausrichten, insbesondere durch Einführung einer CO2-Steuer. Die Mehrwertsteuer ist historisch gewachsen und lässt inzwischen jedes System vermissen. Hier wollen wir grundlegend aufräumen. Güter der Grundversorgung, wie zum Beispiel Lebensmittel, sollen einem verminderten Steuersatz unterliegen. Alle anderen werden mit dem normalen Mehrwertsteuersatz besteuert. Für Luxus-Güter gilt ein dritter zu bestimmender Höchst-Mehrwertsteuersatz. Zusätzlich fordern wir ein zentral strukturiertes und effektiveres Finanzverwaltungssystem, sowie das Streichen ökologisch schädlicher Subventionen.

GRÜNE JUGEND NRW stellt Strafanzeige gegen Paul Breuer und Axel Reitz

GRÜNE JUGEND NRW stellt Strafanzeige gegen Paul Breuer und Axel Reitz

 

Nachdem die GRÜNE JUGEND NRW in der vergangenen Woche bereits eine
einstweilige Verfügung gegen Paul Breuer erwirken konnte, stellt sie jetzt
auch Strafanzeige gegen Axel Reitz, einen der landesweit aktivsten Neonazis.

Dazu erklärt Alexander Ringbeck, Sprecher der GRÜNEN JUGEND NRW: „Auf Axel Reitz‘ Internetauftritt, für den Paul Breuer die inhaltliche Verantwortung
trägt, ist bereits seit einigen Wochen ein leicht verändertes Bild aus einer
Kampagne der GRÜNEN JUGEND NRW zu sehen. Das können und wollen wir nicht
dulden. Wir sind ein antifaschistischer Jugendverband, der jede
Unterstützung von rechtsextremen Strukturen ablehnt und Rechtsextremismus
auf allen Ebenen bekämpft. Dazu gehört für uns auch dieser rechtliche
Schritt. Auch wenn wir politisch für eine Reform des Urheberrechts streiten,
sehen wir keinen Konflikt darin, geltendes Recht gegen Neonazis anzuwenden!“

Benedikt Lux, zuständiger Rechtsanwalt, ergänzt: „Durch die einstweilige
Verfügung des Amtsgerichts Köln wurde uns in erster Instanz bereits Recht
gegeben. Dass das Bild trotz einstweiliger Verfügung noch nicht aus dem Netz
genommen würde, zeigt den mangelnden Respekt Breuers vor diesem Urteil. Wir
werden jetzt die nächsten Schritte einleiten und Strafanzeige gegen Paul
Breuer und Axel Reitz stellen.“

 

Alexander Ringbeck

Benedikt Lux (juristische Rückfragen): 030/330999990

Grüne Jugend NRW ernährt sich vegan

Alle Veranstaltungen der Grünen Jugend NRW, egal ob Mitgliederversammlungen, Seminare oder Vorstandstreffen, werden in Zukunft ausschließlich mit veganen Lebensmitteln versorgt.

Die AntragstellerInnen aus verschiedenen Basisgruppen hatten ihren Antrag an die LMV wie folgt begründet:

 

Die Produktion tierischer Produkte ist unter vielen Gesichtspunkten kritisch zu sehen. Zum ersten seien hier die ökologischen Gründe genannt. In einer aktuellen Publikation es Umweltbundesamtes findet sich zum Beispiel folgender Abschnitt:

 

„Weltweit wird der Anteil der Landwirtschaft an den ge¬samten anthropogenen THG-Emissionen auf 10–12% geschätzt (IPCC 2007). Ein wesentlicher Anteil entfällt dabei auf die Tierhaltung. Die FAO hat dazu einen aus¬führlichen Bericht publiziert (FAO 2006). Dabei kommt sie u.a. zu folgenden zentralen Schlussfolgerungen:
-Die Tierhaltung ist weltweit eine der größten Umweltbedrohungen. Sie ist für 18% der THG-Emissionen verantwortlich. Dieser Anteil ist höher als der des Transportwesens.
-Die Tierhaltung ist eine der maßgeblichen Triebkräfte (driving forces) bei Entwaldungen, Biodiversitätsverlusten und Bodendegradationen. Sie verschärft oft Wasserprobleme, und zwar sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht.
-Die weltweite Nachfrage nach tierischen Produkten wird sich bis 2050 voraussichtlich verdoppeln, mit allen Konsequenzen für die Umwelt im Falle von „business as usual.“
Die Umweltkosten je Einheit tierischer Produkte müss¬ten halbiert werden, nur um das Schadensniveau nicht über das gegenwärtige Ausmaß hinaus anwachsen zu lassen.“

(Dr. Dietrich Schulz, Fachgebietsleiter „Bodennutzung, Bodenbewirtschaftung, Landwirtschaft“, Umweltbundesamt (UBA), Dessau in „local land & soil news no.24/25 I/08“)
Allein für den Futtermittelanbau werden in Südamerika gigantische Waldflächen gerodet um hier, zumeist genetisch verändertes, Soja zu produzieren. In Deutschland entstehen durch die Produktion von Fleisch in Massenbetrieben gigantische Überschüsse an Gülle, mit der dann die Felder gedüngt werden was zu einer starken Überdüngung und einer Belastung des Grundwassers mit Nitraten führt.

Andere Gründe die gegen den Konsum tierischer Produkte sprechen sind die ethischen Gründe.

 

Die Frage: „Hat der Mensch das Recht Tieren Gewalt zuzufügen oder sie auch nur ihrer Freiheit zu berauben um sich zu ernähren?“, beschäftigt viele Mitglieder der Grünen Jugend NRW. Sehr viele haben sich aus ethischen Gründen zum Vegetarismus oder Veganismus entschieden. Doch egal wie mensch die hier aufgeworfene Frage beantworten mag, in einem Punkt dürften wir alle uns einig sein: Tieren unnötiges Leid zuzufügen ist moralisch verwerflich. Die heutige Art der Produktion tierischer Produkte ist unter keinen Umständen mit der Begrenzung des Tierleids in Einklang zu bringen. Sei es die Haltung viel zu vieler Tiere auf kleinstem Raum, sei es die Züchtung von, in natürlicher Umgebung nicht mehr Lebensfähigen, Rassen oder sei es das brutale, weil möglichst kostengünstige, Schlachten. Auch  tierische Bioprodukte stellen zwar eine Verbesserung der Haltungsbedingungen dar, sind aber immer noch nicht vollständig moralisch vertretbar und überdies dermaßen teuer, dass der Landesverband massiv Geld sparen würde, wenn die Grüne Jugend NRW auf ihren Konsum verzichten würde.

 

Um dem, sicher aufkommenden, Vorwurf entgegenzutreten mit diesem Antrag wollten die Antragssteller_innen in die Freiheit der Mitglieder, sich zu ernähren wie sie möchten, eingreifen sollen hier noch ein paar Worte hinzugefügt werden.  Die Grüne Jugend NRW würde niemandes Freiheit einschränken indem sie sich selber die Freiheit nimmt, zu entscheiden welches Essen sie anbietet. Jedes Mitglied der GJ-NRW wird weiterhin die Möglichkeit haben sich selber mit tierischen Produkten zu versorgen lediglich der Landesverband stellt diese nicht mehr.

 

Dieser Antrag verlangt ein Zeichen von der Grünen Jugend NRW. Ein Zeichen gegen die Misshandlung von Umwelt und Tieren. Außerdem steht er für ein Ende der Förderung des Konsums tierischer Produkte durch unseren Verband.

Im Grundsatzprogramm der Grünen Jugend findet sich die Vision einer veganen Welt. Lasst diese Vision leben und uns in unserem Verband alles tun diese Vision irgendwann vielleicht Wirklichkeit werden lassen.

Ein Antrag „Für einen maßvollen Umgang mit tierischen Produkten“ unterlag am Sonntag nach einer lebhaften und sehr lebendigen Diskussion in der Abstimmung zwischen den beiden Anträgen in der Gegenüberstellung.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 27.3.2011.

Der Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen – Der Sozialstaat als Bestandteil der demokratischen Gesellschaft

Der Sozialstaat ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Wir halten ihn nicht nur wegen der wirtschaftlichen Vorteile gerechterer Gesellschaften für unabdingbar, sondern auch weil Solidarität die Basis für ein friedliches Zusammenleben ist. Wir sehen mit großer Sorge, dass der Sozialstaat über die letzten Jahrzehnte zum Nachteil vieler Menschen und unserer Volkswirtschaft immer weiter ausgehöhlt wurde. Deshalb kämpfen wir für eine politische Kehrtwende hin zu mehr Solidarität und gegenseitiger Verantwortung. Uns ist jedoch klar, dass damit nicht der Weg zurück in die Zeiten des Wirtschaftswunders gemeint sein kann.

Wir leben in einer individualisierten Gesellschaft, in der der Einzelne eine immer größere Rolle spielt. Der Wunsch nach Mitbestimmung, was das eigene Leben und die Gesellschaft betrifft, ist größer als jemals zuvor. Doch diese Gesellschaft hat aus der Vergangenheit viel Ballast mitgenommen, der nun diese neue, freie Gesellschaft bedroht. Das ist beispielsweise der Begriff der Arbeit und daraus resultierend unser Sozialsystem. Dieses ist nicht mehr zeitgemäß und auf eine längst verloren gegangene Gesellschaft mit Arbeitsplätzen für alle, zeitlich unbegrenzten Arbeitsverhältnissen und angemessenen Löhnen zugeschnitten.

Doch es fällt schwer sich von der Logik „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen“ zu lösen. Dabei ist die finanzielle Absicherung aller Menschen für eine funktionierende Demokratie von großer Wichtigkeit. Dieser Sozialstaat ist das Grundgerüst unserer Gesellschaft, doch er muss radikal verändert werden. Es braucht eine flexible, freie Grundsicherung, die dem Menschen alle Freiheiten lässt und diese möglichst noch fördert. Der Mensch muss nicht nur gedanklich, sondern auch in der Tat in den Mittelpunkt gestellt werden.

Schritte zum Grundeinkommen
Ein Instrument, um diese Ziele zu erreichen, ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Die Einführung des BGE wäre revolutionär und sicherlich mit vielen Hindernissen verbunden. So ist die größte Schwierigkeit die Überwindung des veralteten Arbeitsbegriffs und die Trennung von Arbeit und Einkommen. Die brauchen wir aber, damit wir tatsächlich ein Wirtschaften und Zusammenleben schaffen, das für den Menschen da ist und nicht umgekehrt. Deshalb wird hier der Begriff „Erwerbsarbeit“ eingeführt. Damit soll Arbeit gemeint sein, die Einkommen schafft.

Langfristig fordert die Grüne Jugend NRW deswegen die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das allen EinwohnerInnen von ihrer Geburt an monatlich ausgezahlt wird und so ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das BGE liefert ein Fundament an finanzieller sowie materieller Sicherheit, sodass sich jedeR Einzelne darüber hinaus freier und ungehemmter von Leistungsdruck entfalten kann. Menschen sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, eine Arbeit anzunehmen, um ihr Existenzminimum zu sichern, sondern um sich selbst zu verwirklichen oder den eigenen Lebensstandart weiter zu heben.
Um die genannten Ziele zu erreichen muss ein grünes Grundeinkommen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ein Grundeinkommen muss bedingungslos sein und darf keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
  • Ein Grundeinkommen muss einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, dass heißt, es muss einklagbar sein.
  • Ein Grundeinkommen muss zur Teilhabe an der Gesellschaft genügen. Dazu gehört der umfassende Zugang zu Bildung und Kultur.

Erst wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, handelt es sich auch wirklich um ein Grundeinkommen. Jede Abweichung davon bedeutet einen Ausstieg aus diesem Konzept.
Um ein BGE in die Gesellschaft einzuführen, benötigt es vieler kleiner Schritte, bei denen das große Ziel jedoch niemals aus dem Auge verloren werden darf. Der erste, große Zwischenschritt in Richtung BGE ist eine grundlegende Reform der sozialen Sicherungssysteme und die Schaffung einer gerechten solidarischen Versorgung in allen Lebenslagen.

Schritt 1: Grundrente statt Altersarmut!
Heute setzt sich das Sozialversicherungssystem aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusammen. Doch das vielschichtige und komplizierte System der deutschen Versicherungen lässt noch immer große Lücken:
Sowohl das grundlegende Prinzip der Versicherungspflicht, das zur gerechten Risiko- und damit Kostenverteilung auf alle BürgerInnen führt, als auch das Prinzip der einkommensabhängigen Beiträge wird nicht flächendeckend gewährleistet. So können sich derzeit vor allem die VielverdienerInnen einer solidarischen Finanzierung entziehen! Auch auf der Leistungsseite fallen immer mehr Menschen durch das nur grob gestrickte Netz der sozialen Sicherung: Renten unter dem Existenzminimum oder unzureichende Krankenversorgung sind keine Einzelfälle mehr.
Für die GRÜNE JUGEND NRW steht also fest: Das deutsche Versicherungssystem muss grundlegend reformiert werden!
Besonders die deutsche Rentenversicherung wird derzeit von der Realität eingeholt. Der demographische Wandel macht den Generationenvertrag, welcher der Rentenversicherung zugrunde liegt, langfristig unbezahlbar. Steigende Lebenshaltungskosten im Alter, uneinheitliche Erwerbsbiographien und die vergleichsweise hohe Arbeitslosigkeit tun ihr Übriges.
Zudem hat die Finanzkrise erneut bewiesen, dass auch kapitalgedeckte Rentensysteme, die nicht erst seit Einführung der Riester-Rente in Deutschland eine größere Rolle spielen, keine sichere Zukunft haben.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die Ablösung des bisherigen Rentensystems durch eine steuerfinanzierte Grundrente, die in ihrer Höhe über die Existenzsicherung weit hinaus geht und das erste Modul eines bedingungslosen Grundeinkommens bildet. Mit dem Betrag der Grundrente kann bereits ein möglicher Betrag eines folgenden BGE vorgegeben werden.
Bis zur vollständigen Umsetzung des BGE setzen wir uns beim Renteneinstieg  für flexiblere Lösungen ein. Dabei muss insbesondere das Modell der Altersteilzeit ausgeweitet werden, um einen Übergang ins Rentenleben zu gewährleisten. Eine einseitige Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen wir ab! Stattdessen sollte nach Berufsgruppen ausdifferenziert werden, um insbesondere bei Beschäftigten mit hoher körperlicher Belastung eine faktische Rentenkürzung zu verhindern.
Grundsätzlich muss das gesamte Erwerbsleben flexibler gestaltet werden. Die Menschen müssen selber entscheiden können, wann und wie viel sie arbeiten wollen. Dies könnte durch Instrumente wie z.B. Lebensarbeitszeitkonten möglich werden. Auch andere Rentenformen, wie beispielsweise Hinterbliebenenrenten sollen dabei im Maßstab der Grundrente ermittelt werden.
Die bereits bestehenden Rentenansprüche der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung können in der Übergangszeit anteilig mit der Grundrente verrechnet werden, sodass ein fließender Übergang sichergestellt ist.
Neben dem Verhindern von Altersarmut besteht insbesondere in der Altenpflege erheblicher Handlungsbedarf. Zu oft werden Pflegebedürftige zuhause unzureichend versorgt oder die Angehörigen sind mit der Situation überfordert. Viele Altersheime sind mittlerweile zu reinen Aufbewahrungsanstalten verkommen. Die GRÜNE JUGEND NRW sieht im menschenwürdigen Altwerden ein zentrales Element der Generationengerechtigkeit. Dafür müssen wir die Pflegestrukturen neu überdenken. Neben einem gesetzlichen Anspruch auf staatlich unterstützte Pflegeteilzeit für Angehörige, müssen neue Konzepte verstärkt in die Praxis übertragen werden. Auch eine Ausweitung des Freiwilligendienstes auf die Altenpflege ist eine Option. Insgesamt muss der Pflegebereich mit deutlich mehr und besser qualifiziertem Personal ausgestattet werden. Dies muss einer der bevorzugten Investitionsziele bei der Ausweitung des öffentlichen Beschäftigungssektor werden.

Schritt 2: Steuerfinanzierte BürgerInnenversicherung jetzt!

Einen speziellen Platz in der Debatte über die sozialen Sicherungssysteme nimmt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Nachdem lange über die zwei grundlegend unterschiedlichen Modelle der Kopfpauschale und der BürgerInnenversicherung diskutiert wurde, haben heute auch andere Konzepte, wie der Gesundheitsfonds, ihren Weg in die politische Landschaft gefunden.
Für die GRÜNE JUGEND NRW steht jedoch fest, dass wir die solidarische BürgerInnenversicherung brauchen! Für uns bedeutet BürgerInnenversicherung im Kern einen Wegfall der Versicherungsplichtsgrenze. Das heißt, dass auch die bisher nicht versicherungspflichtigen BeamtInnen, Selbständige und alle Personen mit einem Einkommen von derzeit über 4125 € mit in die Verantwortung genommen werden!
Die beitragsfinanzierte Krankenversicherung stößt zudem bereits heute an ihre Grenze, denn sie funktioniert trotz immer kleinerem Leistungskatalog nur noch mit staatlichen Zuschüssen.
Wir wollen die BürgerInnenversicherung komplett auf Steuerfinanzierung umstellen. Somit beteiligen sich nicht nur die ArbeitnehmerInnen an den „Kosten des Risikos“, sondern sämtliche Teile unserer Gesellschaft. Außerdem sinken so die Lohnnebenkosten, was sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken kann.
Nur so können die Leistungen gesteigert werden, die Beiträge bezahlbar bleiben und die Ungleichbehandlung von  privaten und gesetzlich Versicherten durchbrochen werden. Denn für uns steht fest: Auch mit einem BGE brauchen wir weiterhin eine solidarische Krankenversicherung!

Schritt 3:  Hartz IV: Transparente Berechnung und flächendeckender Mindestlohn

Die derzeit wohl am intensivsten diskutierte Sozialleistung ist das auch „Hartz IV“ genannte Arbeitslosengeld II (ALG II). Unsere Position dabei ist klar: Kurzfristig muss der Betrag des Arbeitslosengeldes II endlich auf ein verfassungskonformes und existenzsicherndes Maß angehoben werden. Zurzeit wird das Existenzminimum, das die Höhe des Betrages festlegt, künstlich klein gerechnet, indem beispielsweise auch AufstockerInnen in die Berechnung zur Höhe des ALG II miteinbezogen werden. Dass aber die Menschen, die schon am Existenzminimum stehen, nicht für die Berechnung desselben herangezogen werden sollten, ist für die GRÜNE JUGEND NRW selbstverständlich. Zudem werden willkürlich Ausgaben von der Bundesregierung für den ALG II-Satz gestrichen oder gekürzt. Dazu gehört beispielsweise die umstrittene Tabak- und Alkoholstreichung, aber auch der Eisdielenbesuch!
Außerdem ist wichtig, dass die Sätze regelmäßig an die Preisentwicklung, steigende Gesundheitskosten und andere Mehrbelastungen für die BezieherInnen angepasst werden.
Das Ergebnis der aktuellen Verhandlungen um das Arbeitslosengeld II hält die GRÜNE JUGEND NRW daher für einen faulen Kompromiss. Deshalb unterstützen wir den Ausstieg von Bündnis90/Die Grünen aus den Verhandlungen.
Besonders Kinder und Jugendliche in ALG II beziehenden Familien müssen nun unter dem faulen Kompromiss leiden. Für sie wird es nämlich keine Erhöhung der Regelsätze geben und auch bei ihnen war der Vermittlungsausschuss nicht in der Lage, sich auf eine verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze zu einigen. Es ist nicht hinnehmbar, dass denjenigen, die am wenigsten für ihre Lebenssituation verantwortlich sind, der Zugang zu sozialer Teilhabe und Bildung so schwierig gestaltet wird!
Auch das im Vermittlungsausschuss leicht verbesserte Bildungs- und Teilhabepaket, das jetzt verabschiedet wurde, bringt dabei keine wesentlichen Verbesserungen.  So fordern wir beispielsweise die komplette Finanzierung eines möglichst gesunden Mittagessens in den Schulen, anstatt eines Zuschusses in begrenztem Umfang.  Ein solches Mittagessen fördert die sozialen Kontakte und ist, wenn ein vegetarisches Gericht angeboten wird, auch offen für Kinder mit unterschiedlichem religiösem Hintergrund. Auch die geplante teilweise Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften stellt für uns eine Facette einer insgesamt unwesentlichen Situationsverbesserung der betroffenen Familien da und rüttelt nicht an den grundsätzlichen Hürden. Und ob die politisch vereinbarten sozialpädagogischen Hilfen jemals bei den Bedürftigen ankommen werden, ist äußerst fragwürdig.
Aber Hartz IV hat noch ganz andere Auswirkungen auf die Gesellschaft. So schafft das Überangebot an  preiswerten Arbeitskräften einen enormen Druck auf die Erwerbstätigen. Die Folge sind sinkende Löhne und wachsende Armut trotz Erwerbsarbeit. Hier kommt neben einer Grundsicherung der flächendeckende Mindestlohn ins Spiel. Dieser muss eingesetzt werden, um Dumpinglöhne zu verhindern und ausreichen, um den erwerbstätigen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Ein Mindestlohn sollte deshalb auch über die Minimalforderung von 8,50 Euro hinausgehen. Diese 8,50 Euro reichen zwar zum Überleben, aber zum Leben benötigt man mehr als nur das physische Existenzminimum. Zudem bestehen wir auf einen jährlichen Inflationsausgleich.
Zusätzlich fordern wir, dass die ArbeitnehmervertreterInnen einen branchenspezifischen Mindestlohn, der maximal 15% unter dem entsprechenden Lohntarif liegen darf, festsetzen können. Der Mindestlohn von 8,50 darf dabei jedoch niemals unterschritten werden. Darüber hinaus wollen wir die Gleichbezahlung von LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaft, um den Missbrauch und das Lohndumping durch das Instrument der Leiharbeit zu bekämpfen.
Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW nicht nur eine wirklich transparente Berechnung der Regelsätze, sondern auch den längst überfälligen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 €!

Schritt 4: Die Grüne Grundsicherung

Die Debatte um die Zukunft unseres Sozialstaates darf jedoch nicht durch den starren und unsozialen Kurs der Bundesregierung in Stocken geraten. Dass es im Vermittlungsausschuss nur zu unzureichenden Kompromissen kommen kann und wenig Raum für die Umsetzung grüner, progressiver Ideen bleibt, war allen Beteiligten klar. Das ändert jedoch nichts an den grundsätzlichen Forderungen: Wir wollen die Grüne Grundsicherung als einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen!
Im ersten Ansatz bedeutet das Hartz IV „light“: Mehr Geld, weniger Sanktionen. Doch das Ziel des Grünen Grundsicherung ist die Abschaffung aller Zwänge und Sanktionen und eine regelmäßige Anpassung der Sätze an die Lebenshaltungskosten, um das Klischee vom arbeitsunwilligen Arbeitslosen endlich zu beenden und Menschen nicht in Erwerbsarbeit zu zwingen, die weder ihren Interessen noch ihren Fähigkeiten entspricht. Das Widerspricht unserer Ansicht nach dem Grundrecht auf freie Berufswahl.
Die grüne Grundsicherung bedeutet eigenständige und transparente Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln und ein erster Schritt zur Teilhabegerechtigkeit wären.

Grüne Grundsicherung bedeutet aber auch die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften, um die strukturelle Abhängigkeit besonders von ALG II beziehenden Frauen zu beenden!

Wir nähern uns dem  Ziel: Das bedingungslose Grundeinkommen!
Die GRÜNE JUGEND NRW versteht unter sozialer Teilhabe jedoch weitaus mehr, als ein prekäres Leben am Existenzminimum. Wir möchten den aktuellen Zustand, in dem Bedürftige als BittstellerInnen auftreten müssen, um von den vermeidlichen LeistungsträgerInnen ertragen zu werden, endlich durchbrechen. Wir möchten soziale Teilhabe zur Selbstverständlichkeit machen! Darüber hinaus beinhaltet unser Verständnis von Arbeit weitaus mehr als das Ausüben einer bloßen Tätigkeit, die genug Geld einbringt, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Auch Menschen, die eine für die Gesellschaft sinnvolle Tätigkeit verrichten, die sich zum Beispiel der Pflege von Angehörigen widmen, die sich vor Ort in Sportvereinen, für den Tierschutz oder politisch engagieren, verrichten nach unserem Verständnis eine Arbeit. Die Anerkennung jeglicher Arbeit schafft das BGE!
Dieses Ziel wollen wir über eine Ausweitung der mittelfristig realisierbaren Grundrente auf alle Altersgruppen realisieren. Durch eine schrittweise Absenkung des nominellen Renteneintrittsalters, sowie eine Öffnung der Grundrente für im Alter erwerbstätige Menschen, lässt sich so bereits in absehbarer Zeit ein quasi-Grundeinkommen für eine ganze Bevölkerungsschicht einführen.
Gleichzeitig kann die Grüne Grundsicherung Grundlage eines Grundeinkommens sein. Mit einer stetigen, zielgerichteten Anhebung der Sätze und einer Ausdehnung auf immer mehr Bevölkerungsschichten (Kinder, StudentInnen und Azubis, Hausmänner, Hausfrauen) kann ein flüssiger Übergang zum bedingungslosen Grundeinkommen gewährleistet werden.

Das BGE ist finanzierbar!

Durch das BGE können viele Soziale Leistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld oder die Rente entfallen. Deswegen ist das BGE auch nicht so teuer, wie es auf den ersten Blick erscheint. Die Einführung eines BGE darf aber keine Aufforderung zum Kahlschlag darstellen. Weiterhin bedarf es eines starken Staates, der unter Anderem eine gute Gesundheitsvorsorge und ein gerechtes und kostenloses Bildungssystem anbieten kann und somit auch die individuellen Bedürfnisse der BürgerInnen berücksichtigt. Grundeinkommen bedeutet nicht Gleichmacherei. Freigewordene Kapazitäten in der Sozialverwaltung dürfen nicht komplett wegfallen, sondern müssen an anderer Stelle zu Verbesserungen sozialer Leistungen eingesetzt werden.
Unser Steuersystem wollen wir grundlegend reformieren. Die Einkommensteuer muss durch eine echte Progression gerechter werden. Das beinhaltet das Einziehen einer weiteren Progressionsstufe, sowie eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes. Ein Einkommen von 250.000 EUR darf nicht gleich mit einem Einkommen von 2.500.000 EUR besteuert werden. Die Abgeltungssteuer soll wieder abgeschafft werden. Es ist nicht einzusehen, dass sich die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Progression entziehen können. Mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer und einer Erhöhung der Erbschaftsteuer wollen wir zudem auch Vermögen in die Pflicht nehmen.

Wir wollen die Konsum- und Verbrauchssteuern vermehrt auf ökologische Lenkungswirkungen ausrichten, insbesondere durch Einführung einer CO2-Steuer. Die Mehrwertsteuer ist historisch gewachsen und lässt inzwischen jedes System vermissen. Hier wollen wir grundlegend aufräumen. Güter der Grundversorgung, wie zum Beispiel Lebensmittel, sollen einem verminderten Steuersatz unterliegen. Alle anderen werden mit dem normalen Mehrwertsteuersatz besteuert. Für Luxus-Güter gilt ein dritter zu bestimmender Höchst-Mehrwertsteuersatz. Zusätzlich fordern wir ein zentral strukturiertes und effektiveres Finanzverwaltungssystem, sowie das Streichen ökologisch schädlicher Subventionen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung vom 27.3.2011.

Mach mit!

News



28. Februar 2024

Schluss mit Sparpolitik – NRW muss jetzt Geld in die Hand nehmen

DGB Jugend NRW und Grüne Jugend NRW fordern einen Kurswechsel der Landesregierung Nicht erst der aktuelle Arbeitskampf der Beschäftigten des Öffentlichen Nahverkehrs in NRW zeigt: Es muss sich etwas ändern in der Mobilitätspolitik der Landesregierung. Während die Beschäftigten unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden, haben die kommunalen Verkehrsbetriebe kaum finanzielle Spielräume. Aber nicht nur in diesem Bereich […]

Weiterlesen →
6. Mai 2023

GRÜNE JUGEND NRW: Klimakampf braucht Arbeitskampf

Landesmitgliederversammlung beschließt Antrag zu Klimaschutz und sozial gerechten Transformation in NRW Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND NRW tagte vom 5.-7. Mai mit rund 170 Mitgliedern in Xanten. Mit Beschlüssen für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen bis 2035 und Forderungen nach einer sozial gerechten Transformation stellt sich die Organisation für ihre weitere politische Arbeit auf.  Rênas Sahin und […]

Weiterlesen →
Mehr →

GRÜNE JUGEND NRW vor Ort

Du möchtest dich vor Ort engagieren, weißt aber nicht, wie du damit starten sollst? Hier kannst du nach einer Ortsgruppe der GRÜNEN JUGEND NRW in deiner Nähe und ihren Kontaktdaten suchen.

Kreis-/Ortsverband finden:

Leider kein Ergebnis. Versuche eine allgemeinere Suche.
Stadt Wesel
Ortsgruppe
Poppelbaumstraße 26
46483 Wesel
gj@gruene-wesel.de
https://www.gruene-wesel.de/tag/gruene-jugend/
Wuppertal
Friedrich-Ebert-Straße 76
42103 Wuppertal
Jonasloeffler@hotmail.de
http://gj-wuppertal.de/
Wetter
Schöntaler Straße 19
58300 Wetter
gruenejugend@niels-wagener.de
Velbert
Schulstraße 33
42551 Velbert
gruene-jugend@gruene-velbert.de
Städteregion Aachen
Franzstraße 34
52062 Aachen
aachen@gruene-jugend.de
https://www.gjac.de
Remscheid
Konrad-Adenauer-Straße 21
42853 Remscheid
gruene.jugend@gruene-remscheid.de
Kreis Paderborn
Hillebrandstraße 5
33102 Paderborn
buero@gruenejugend-pb.de
https://gruenejugend-pb.de
Kreis Olpe
Winterbergstraße 18
57462 Olpe
mike.warnecke@yahoo.de
Oberhausen
Paul-Reusch-Straße 26
46045 Oberhausen
jugend@gruene-oberhausen.de
Münster
Windthorststraße 7
48143 Münster
kontakt@kaktus-muenster.de
https://www.kaktus-muenster.de
Mülheim
Bahnstraße 50
45468 Mülheim an der Ruhr
jugend@gruene-mh.de
http://gruene-jugend-muelheim.de
Mönchengladbach
Brandenberger Straße 36
41065 Mönchengladbach
gj-mg@web.de
Minden-Lübbecke
Brüderstraße 6
32423 Minden
Märkischer Kreis
58636 Iserlohn
mk@gruene-jugend.de
Lohmar
53797 Lohmar
gj@gruene-lohmar.de
Leverkusen/Rheinisch-Bergischer Kreis
Mülheimer Straße 7a
51375 Leverkusen
vorstand@gj-lev-rbk.de
https://www.gj-lev-rbk.de/
Kreis Wesel
Poppelbaumstraße 26
46483 Wesel
gj@gruene-kv-wesel.de
Kreis Steinfurt
Marktstraße 5
48369 Saerbeck
jungegruenest@gmail.com
Kreis Soest
59555 Lippstadt
gruenejugend.kreissoest@gmail.com
Kreis Siegen-Wittgenstein
Löhrstraße 7
57072 Siegen
post@gruene-jugend-siwi.de
https://www.gruene-jugend-siwi.de/
Kreis Kleve
Hagsche Straße 90
47533 Kleve
buero@gjkreiskleve.de
https://www.gjkreiskleve.de
Kreis Gütersloh
Blessenstätte 23a
33330 Gütersloh
info@gjgt.de
http://gjgt.de
Kreis Euskirchen
Viktoriastraße 5
53879 Euskirchen
mail@gruene-jugend-euskirchen.de
https://www.gruene-jugend-euskirchen.de/
Rheinkreis-Neuss
Schulstraße 1
41460 Neuss
info@gj-rkn.de
http://www.gj-neuss.de/
Herford
Clarenstraße 22
32052 Herford
vorstand@gj-hf.de
Hennef
53773 Hennef (Sieg)
hennefgruenejugend@gmail.com
Hamm
Südstraße 44
59065 Hamm
info_gjhamm@web.de
Haltern am See
Kreienbrand 39
45721 Haltern am See
gruenejugend.haltern@gmail.com
Kreis Höxter
Westerbachstraße 34
37671 Höxter
jackygruenejugendhx@gmail.com
Gladbeck
Rentforter Straße 43A
45964 Gladbeck
nicksteinbrich@googlemail.com
Rheine
48431 Rheine
gj@gruene-rheine.de
Gelsenkirchen
Ebertstraße 28
45879 Gelsenkirchen
info@gruene-jugend-ge.de
Ennepe-Ruhr
Schöntaler Straße 19
58300 Wetter
gj-en@niels-wagener.de
Düren
Friedrich-Ebert-Platz 13
52351 Düren
kontakt@gjdn.de
http://gjdn.de
Dortmund
Königswall 8
44137 Dortmund
info@gjdo.de
https://gjdo.de
Dinslaken
Duisburger Straße 50
46535 Dinslaken
gj@gruene-dinslaken.de
Bonn
Dorotheenstraße 79
53111 Bonn
vorstand@gj-bonn.de
https://bonn.gruene-jugend.de/
Bochum
Diekampstraße 37
44787 Bochum
kontakt@gj-bochum.de
https://gj-bochum.de
Bielefeld
Grüne Jugend Bielefeld
Kavalleriestraße 26
33602 Bielefeld
bielefeld@gruene-jugend.de
https://gruenejugendbielefeld.de
GRÜNE JUGEND Düsseldorf
Oststraße 41-43
40211 Düsseldorf
vorstand@gj-duesseldorf.de
https://gj-duesseldorf.de/