Die Revolution der Bildungsarbeit

Für uns stellt die Bildungsarbeit einen elementaren Schwerpunkt in unserer
Arbeit dar. Als politischer Jugendverband ist es unser Anliegen, jungen Menschen
die Möglichkeit zu geben verschiedene Meinungen ausbilden zu können und diese
immer wieder kritisch reflektieren, anpassen und verändern zu können. Dies
stellt eine dauerhafte Aufgabe unseres Verbandes dar und stellt uns immer wieder
vor neue Herausforderungen. Gerade durch den aktuell großen MItgliederzuwachs
ist es enorm wichtig, dass wir regelmäßig Bildungsveranstaltungen und
Diskussionsräume eröffnen. Es kann nicht von Neumitgliedern erwartet werden,
genau den gleichen Wissensstand in Debatten, die schon jahrelang in der Grünen
JUgend diskutiert werden, wie von einem Menschen der schon seit vielen Jahren
aktives Mitglied ist. Dabei ist es für Neumitglieder besonders wichtig, Fehler
machen zu dürfen und auf ein Umfeld zu treffen, welches Hilfestellungen und
andere Perspektiven eröffnet.

Hauptaufgabe unserer Bildungsarbeit muss es dementsprechend sein, die
politischen Ziele, Werte und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND zu vermitteln und
Menschen zu ermächtigen, mündige Entscheidungen für die Mitgestaltung der
Zukunft treffen zu können.

In den letzten Jahren wurden die Mittel für Bildungsarbeit meist nicht
ausgeschöpft. Wir arbeiten also im Bildungsbereich unter unseren finanziellen
Möglichkeiten. Dies wollen wir ändern. Wir wollen eine hochwertige
Bildungsarbeit ermöglichen, die uns als Verband auch etwas Kosten darf.

Derzeit ist das Bildungsgremium bestehend aus Landesvorstand und
Arbeitskreiskoordinierenden für die Planung des Bildungsprogramms zuständig.
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass diese Struktur nicht ausreicht
um oftmals relativ neuen Mitgliedern, die Arbeitskreise koordinieren das nötige
Handwerkszeug an die Hand zu geben um erfolgreich Seminare zu organisieren.
Umgekehrt fehlt es an klaren Regeln in Bezug auf die finanziellen Aspekte einer
Bildungsveranstaltung.

Ein weiteres Problem ist die Kürze der Zeit. Direkt nach der LMV im Herbst
beginnt der neue Landesvorstand und auch die neuen Arbeitskreis-Koordinierenden
sich zu orientieren und zu konstituieren. Diese Zeit ist absolut nötig um sich
aneinander zu gewöhnen und die neuen Aufgaben in Angriff zu nehmen. In dieser
Zeit muss auch das Bildungsgremium tagen um das Bildungsprogramm des nächsten
Jahres zu planen.

Dies führt allerdings dazu, dass Bildungsveranstaltungen maximal ein Jahr im
voraus geplant werden. Meist deutlich weniger. Zudem sind hochwertige
Bildungsveranstaltungen mit hochkarätigen Referierenden im ersten Halbjahr
praktisch unmöglich. Da Referierende so kurzfristig keine Zeit haben.

Auch größere Veranstaltungen wie Reisen oder Konferenzen brauchen nicht nur
wegen des hohen Orga-Aufwands mehr Zeit. So braucht beispielsweise ein
entsprechender Förderantrag meistens mehrere Monate bis dieser bewilligt ist.

Wir brauchen also eine neue Struktur, die Planungshorizonte zulässt, die nicht
mehr auf ein Jahr begrenzt sind, sondern den Nährboden schafft, auch größere
Projekte organisatorisch und finanziell zu verwirklichen.

Die GRÜNE JUGEND NRW ist davon überzeugt, dass der Grundstein des Wissens und
der Veränderung im Heute gelegt werden muss, um die emanzipatorische
Gesellschaft von morgen zu ermöglichen.

Deshalb wollen unsere Bildungsarbeit stärken und daher einen Prozess starten,
der die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Bildungsarbeit im Landesverband
evaluiert und

an dessen Ende eine bessere klarere und effektivere Verteilung der Aufgaben
steht. Dabei sollen auch die Umstrukturierung von Gremien in Erwägung gezogen
werden. So soll auf den Erfahrungsschatz der durch den Perspektivenprozess im
Bundesverband entstanden ist zurückgegriffen werden. Dazu wird der
Landesvorstand gemeinsam mit den AK-Koordinierenden und weiteren interessierten
Mitgliedern Satzungsänderungen erarbeiten, die sich an folgenden Zielen
orientieren:

:

  1. längerfristige Planung von Bildungsarbeit
  1. Themenvielfalt in der Bildungsarbeit stärken
  1. transparente Regelungen zur Finanzierung von Bildungsveranstaltungen
    durchsämtliche Gremien und Strukturen der GJ NRW
  1. Die Mitglieder haben die mittelbare Kontrolle über die Bildungsarbeit
  1. Einer neuen und transparenteren organisation von Bildungsarbeit
  1. qualitativ bessere Bildungsarbeit
  1. regelmäßige Bildungsarbeit

    8. sinnvolle verbandsinterne Kooperation in der Bildungsarbeit
    8. Ein diverses Angebot in der Art und Weise der Bildungsarbeit zu
    schaffen, welches eine gute Balance zwischen Theorie und Praxis findet und
    dabei nicht vergisst, dass die Grüne Jugend auh der Freizeitgestaltung
    dient, denn die Bildungsarbeit kann mehr als Lesekreise.

Dieser Prozess sollte bis zur Frühjahrs-, spätestens zu Sommer-LMV nächsten
Jahres abgeschlossen werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter
sodass die Planungen für 2020 davon nicht gefährdet werden.

Talk Jung Grün – Wir reden stachelig! | BDK Edition

Es ist wieder so weit, es findet unser nächster Talk Jung Grün statt. Dieses Mal haben wir spannende Gäste eingeladen, mit denen wir über die letzte Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Bielefeld diskutieren wollen: Mit dabei sind Sarah Heinrich und Rahel Kellich vom GJ Bundesverband und Laura Steeger, unsere Politische Geschäftsführerin. Welche unserer Anträge wurden übernommen? Was heißt das für unsere zukünftige politische Arbeit?

Donnerstag, 28. November, 19 Uhr, GRÜNE JUGEND Köln

Welche Themen wir im Detail besprechen, bestimmt ihr.

Kommt vorbei und bringt eure Perspektive ein!

Hier geht es zum Termin.

Bildungsgremium

Zum Bildungsgremium sind alle AK-Koordinator*innen eingeladen, um auf die Bildungsarbeit der vergangenen Monate zurückschauen, über Seminarplanungen, die arbeitskreisinterne Arbeit, über Vernetzung und allgemein über die Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND NRW zu sprechen.

Datum: 29. November

Uhrzeit: 16 bis 20 Uhr

Ort: Landesgeschäftsstelle, Düsseldorf

Bitte bringt viele Ideen und vielleicht auch schon Konzepte für die Seminare und Workshops für 2020 mit. Es wäre schön, wenn von jedem Arbeitskreis mindestens eine Person kommt. Gerne können Interessierte dazu kommen. Falls Einzelpersonen Ideen für Seminare haben, würden wir uns freuen, wenn sie sich an die entsprechenden AKs wenden.

Hier geht es zum Termin.

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Private Wohnungsgesellschaften de-privatisieren – bezahlbaren Wohnraum wahren und schaffen

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, dass Wohnungen von großen privaten, profitorientierten Wohnungsgesellschaften innerhalb
Nordrhein-Westfalens in Gemeineigentum überführt werden. Die Wohneinheiten werden durch Landesgesetz gemäß Artikel 15 Grundgesetz vergesellschaftet.
Diese Gesellschaft soll gemeinwohlorientiert sein und unter Mitarbeit der Bewohner*innen demokratisch organisiert werden.
Die betroffenen Unternehmen werden unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Eigentümer*innen entschädigt.
Ausgehend von der Forderung, die Wohnungsgesellschaften zu deprivatisieren, ist die Erarbeitung von Maßnahmen gegen die katastrophale Lage des Wohnungsmarktes notwendig.
Diese müssen kurz- und langfristig ausgerichtet sein.

Wir fordern eine Wohnungspolitik, die sozial und nachhaltig ist. Gegen die
weitere Vergrößerung der Schere zwischen Arm und Reich müssen wir jetzt
entschieden vorgehen – Deprivatisierungen als utopisch abzutun, ist fatal und
nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen in Siedlungen leben, in denen auch Platz für
sozio-kulturelle Projekte ist und in denen alle zusammenleben können. Niemand
darf aufgrund hoher Mieten verdrängt werden!

Deswegen wird der Landesvorstand gebeten in seinem nächsten Amtsjahr Diskussionsformate und Bildungsangebote zu ermöglichen,
die sich intensiv mit dem Thema Wohnungspolitik auseinandersetzen, um diesem einen angemessenen Rahmen zu geben,
die in einer fundierten und inhaltlich umfangreiche Beschlusslage mündet.

Still not Loving Polizeigesetz NRW

Still Not Loving Polizeigesetz NRW

Nach dem freiheits- und grundrechtsfeindlichen Neuen Polizeigesetz NRW, das im
Dezember 2018 mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD verabschiedet wurde, plant
die Landesregierung mit dem 7. Änderungsgesetz zum Polizeigesetz NRW erneut
eine Verschärfung des Polizeirechts.

Bodycams? Nein Danke!

Eine Maßnahme, die durch das neue Polizeigesetz in Kraft treten würde, wäre
die Verwendung von Bodycams. Diese sollen unbefristet in das Repertoire der
Polizei NRW aufgenommen werden und sollen unteranderem Polizist*innen ein
stärkeres Gefühl von Sicherheit vermitteln.

Ein weiterer Effekt wäre, dass die Kameras etwaiges Fehlverhalten der Polizei
dokumentieren würde. Dies könnte bei der Strafverfolgung von Polizist*innen
eine erhebliche Hilfe darstellen.

Das Kernproblem aber, dass Polizist*innen weiterhin gegen Kamerad*innen und
Kolleg*innen ermitteln müssten, bleibt dadurch allerdings bestehen. Deshalb
bleibt eine höhere Aufklärungsquote bei polizeilichen Gewaltdelikten weiterhin
fraglich.

Denn selbst bei aktuellen Fällen von Polizeigewalt, landet nur ein geringer
Teil vor Gericht, da Polizist*innen immer noch gegen Kolleg*innen und
Freund*innen ermitteln müssten. Der Einsatz von Bodycams wird daran auch nichts
ändern.

Weiterhin entscheiden allein die jeweiligen Polizist*innen, wann, wo und wie
gefilmt wird und was ungefilmt bleibt.

Da die Videosequenzen nie das gesamte Geschehen überblicken können und sich
auf den gespeicherten Sequenzen oft nicht der gesamte Geschehensablauf findet,
sondern meist eine verkürzte Version, besteht die Gefahr, dass durch Bodycams
verzerrte Bilder ihren Weg in die Gerichte finden, anstatt für eine höhere
Aufklärungsquote zu sorgen.

Ein weiteres großes Problem ist, das die Polizei dadurch die Möglichkeit hat
große Mengen von Daten zu sammeln. Menschen, die gefilmt worden sind haben
dabei allerdings keinen Anspruch auf Sichtung des Videomaterials. Dabei werden
zwangsläufig auch Dritte gefilmt und ihre Gesichter zusammen mit der
Information, an welchem Ort sie sich wann aufhielten auf Polizeirechnern
gespeichert.

Der Preis für Bodycams, die unsere Freiheit einschränkt und unsere Grundrechte
tangieren ist für ein fadenscheiniges Sicherheitsgefühl für Polizist*innen zu
hoch! Wir bezweifeln, dass sie das Bedürfnis der Beamt*innen nach Sicherheit
erfüllen können. So besagt beispielsweise der Abschlussbericht der
Evaluationsstudie zum Bodycameinsatz in NRW, dass Bodycams nicht mehr Sicherheit
für Polizist*innen bringen.

Bodycams sind also weder zum Schutz von, noch zum Schutz vor Polizist*innen
dienlich.

Es muss also andere Wege zur Gewaltprävention seitens der Polizei geben.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deshalb die sofortige Wiedereinführung der
Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen und unabhängige Beschwerde- und
Ermittlungsstellen für Opfer von Polizeigewalt und polizeilicher Willkür.

Gegen Fixierungen im Polizeigewahrsam!

Weiterhin soll das Gesetz Fixierungen im Polizeigewahrsam regeln.

Während wir zunächst begrüßen, dass die Landesregierung diese nun endlich
unter Gesetzesvorbehalt stellt, lehnen wir den Einsatz von Fixierungen als
Maßnahme im Polizeigewahrsam ab.

Auch nehmen wir besorgt zur Kenntnis, dass längerfristige Fixierungen durch
eine*n Richter*in angeordnet sein müssen, kurzfristige jedoch nicht. Wir
fordern, dass jegliche Fixierungen, egal wo, egal wie lang, immer unter
Richter*innenvorbehalt stehen müssen!
Dieser muss sofort erfolgen, sollte das nicht möglich sein, ist ein
Richter*innenvorbehalt unverzüglich nachzuholen.

Fixierungen, v.a. sogenannte 7-Punkt- und 5-Punkt-Fixierungen zählen zu den
schwersten Grundrechtseingriffen überhaupt und bergen einen großes
gesundheitliches und psychisches Gefährungspotential, gerade bei dem Einsatz
von Fesseln aus Metall.

Bei jeder Anwendung von Fixierungsmaßnahmen braucht es daher die sachgerechte
Anwendung und Behandlung, sowie eine stetige Überwachung durch medizinisches
und psychologisches Fachpersonal vor Ort.

Dies kann nicht im Polizeigewahrsam sichergestellt werden.

Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW ein sofortigen Stopp jeglicher Fixierungen
in Polizeidienststellen.

Sowohl der Einsatz von Bodycams, als auch Fixierungen im Polizeigewahrsam
stellen weitere autoritäre Verschärfungen und einen Eingriff in Freiheits- und
Persönlichkeitsrechte dar.

Die neusten Verschärfungen stehen nicht in einem luftleeren Raum, sondern sind
eingebettet in eine Vielzahl von Rechtsverschärfungen bis hin zum in Teilen
verfassungswidrigen Gesetzespaket von 2018.

Wir lehnen jede Polizeirechtsverschärfung ab und fordern die Landesregierung
auf, einen Politikwechsel einzuleiten hin zu einer Innenpolitik, die unsere
Freiheit schützt, anstatt sie für vermeintliche Sicherheit zu beschneiden.
Dazu gehört auch, dass eine Rechtsgrundlage für Einweisungen in leerstehende
Wohnungen ins PlG NRW Einzug erhält.