Pressestatut der Grünen Jugend NRW

Präambel

Dieses Statut regelt Angelegenheiten des Mitgliedermagazins der Grünen Jugend NRW. Das Mitglieder­magazin ist den Grundsätzen der Satzung verpflichtet. Es dient schwerpunktmäßig als Meinungs- und Diskussionsforum der Mitglieder, der Information über die Aktivitäten der Grünen Jugend und der Unter­stützung der Basisgruppenarbeit.

§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Name: Das Magazin trägt den Namen „:>krass – Magazin der Grünen Jugend NRW“.

  2. Erscheinungsweise: Die krass erscheint ganzjährig und wird allen Mitgliedern der Grünen Jugend NRW auf der Webseite zugänglich gemacht.

  3. Das Magazin steht unter der CreativeCommons-Lizenz „Namensnennung-Nicht-Kommerziell Weiter­gabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland”, alle Beiträge sind unter Nennung der Namen und in unkommerziellem Rahmen sowie unter Verwendung der selben Lizenz frei abdruckbar.

§2 Redaktions(mit)arbeit

  1. Jedem Mitglied der Grünen Jugend NRW ist es möglich, an Redaktionskonferenzen teilzunehmen und Beiträge für die KRASS zu erstellen. Ob der Beitrag in das Magazin aufgenommen wird, entscheidet die Redaktion

  2. Die Redaktion bespricht sich regelmäßig über den Inhalt und die Arbeit am Magazin. Jedem GJ NRW Mitglied steht es offen, bei diesen Besprechungen dabei zu sein. Besprechungstermine werden auf der Website der „Krass“ bekannt gegeben. Über die Form der Besprechung (digital/analog) entscheidet die Redaktion.

  3. Entscheidungen während eines Redaktionstreffens werden unter den anwesenden Redaktions­mitgliedern mit einfacher Mehrheit getroffen.

§3 Redaktion

  1. Die Redaktion setzt sich aus vier gewählten Redakteur*innen zusammen, darunter maximal einem Mitglied des Landesvorstandes.

  2. Alle Mitglieder der Redaktion sind gleichberechtigt. Zuständigkeiten regelt die Redaktion intern.

  3. Die Redaktionsmitglieder übernehmen das Erstellen, das Sammeln und Zusammenstellen sowie das Überarbeiten der Beiträge und die Gestaltung der KRASS-Website“ zu ändern. Die Redaktion kann im Ausnahmefall in Absprache mit dem Landesvorstand Zuständigkeiten an externe Personen über­tragen.

  4. Die Redaktion ist Ansprechpartnerin für den Landesverband und koordiniert die Beitragserscheinung. Sie vertritt die Interessen der KRASS gegenüber dem Vorstand der Grünen Jugend NRW und der Öffentlichkeit.

§4 Autonomie

  1. Die Magazinredaktion ist in der inhaltlichen Ausrichtung nicht vom Vorstand abhängig. Sie ist den Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND NRW zur Rechenschaft verpflichtet.

  2. Dem Magazin wird Eigenständigkeit im Rahmen der Satzung gewährt. In Streitfällen entscheidet das Schiedsgericht der Grünen Jugend NRW.

  3. Dem Magazin steht es offen, Kritik an Personen zu üben, die aktiv in der Grünen Jugend, der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN oder Personen des öffentlichen Lebens sind. Auch inhaltliche Kritik an Mehrheitspositionen der Grünen Jugend ist möglich.

  4. Der Vorstand gewährleistet unter Zuhilfenahme die ordnungsgemäße Veröffentlichung.

§5 Finanzierung

  1. Der Vorstand der Grünen Jugend NRW ist verantwortlich, dass dem Magazin angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die unter §1 b) definierte Erscheinungsform zu gewährleisten.

  2. Im Rahmen des Haushaltes der Grünen Jugend NRW wird ein Posten für die krass eingestellt und von einer Mitgliederversammlung beschlossen. Daraus können die Redaktionsmitglieder gegenüber dem Landesverband ihre Kosten für Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und nach Absprache die anfallenden Sachkosten gegen Belege abrechnen.

  3. Die Finanzierung erfolgt durch die Mittel der Grünen Jugend NRW.

  4. Für Beiträge zum Magazin kann eine finanzielle Vergütung erfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Personen, die nicht Mitglied der Grünen Jugend NRW sind. Die Entscheidung darüber trifft die Redaktion.

§6 Inkrafttreten

  1. Dieses Statut tritt in Kraft, sobald die Mehrheit einer LMV dieses beschließt. Das vorherige Zeitungs­statut der GJ NRW vom 17. März 2001 mit allen Änderungen tritt damit außer Kraft.

  2. Änderungen zu diesem Statut können mit einfacher Mehrheit auf jeder LMV beschlossen werden und treten, wenn nicht ausdrücklich anders beschlossen, sofort in Kraft.

Dieses Zeitungsstatut der GRÜNEN JUGEND NRW wurde auf der LMV in Bielefeld am 30. Juni 2013 beschlossen und von der Landesmitgliederversammlung am 12. März 2017 in Walberberg zuletzt geändert.