Für ein grünes Hochschulzukunftsgesetz

Die GRÜNE JUGEND NRW begrüßt die Initiative der Landesregierung endlich ein neues Hochschulgesetz auf den Weg zu bringen.
Gemeinsam mit den Studierenden, Schüler*innen und Lehrenden haben wir seit dem Beschluss des Hochschulfreiheitsgesetzes gegen dessen Abschaffung gekämpft, da wir die zunehmende Kommerzialisierung der Bildung nicht weiter hinnehmen wollten und auch weiterhin nicht hinnehmen wollen.

Wir wollen freien Zugang zu Bildung für jede*n und keine Umfunktionierung der Universitäten in Wissenschaftsbetriebe in denen ausschließlich ökonomisch verwertbare Forschung oder direkt in den laufenden Betrieb integrierbares Humankapital produziert werden soll. All dies war Stoßrichtung der neoliberalen Gesetzgebung von Pinkwart und Schwarz-Gelb.
Dass dagegen endlich vorgegangen wird begrüßen wir.
 
Der Hochschulrat ist Ausdruck der neoliberalen Umstrukturierungen im Rahmen des Hochschulfreiheitsgesetzes. Universitäten sollten zu Unternehmen werden und benötigten dementsprechend „Aufsichtsräte“. Das diese nun teilweise entmachtet werden ist ein guter Schritt, das sie aber dennoch beibehalten werden wird nicht dabei helfen die Entkommerzialisierung von universitärer Bildung voranzutreiben. Wir fordern nach wie vor die Abschaffung der Hochschulräte und die weitestgehend mögliche Übertragung seiner Kompetenzen auf den akademischen Senat.
Wir freuen uns das Probleme des BA/MA-Systems anerkannt werden, wir würden es aber begrüßen wenn diese Probleme deutlich ausformuliert zur Sprache und dann beseitigt würden. Der Bologna-Prozess und mit ihm die Einführung des BA/MA-Systems hat zu einer umfassenden Verschulung der Studiengänge geführt. Die Wahlmöglichkeiten der Studierenden im Bachelor wurden weitestgehend zurückgefahren und somit ein Einheitsstudium geschaffen, dass eine kritische Auseinandersetzung auf akademischem Niveau mit dem Studienfach praktisch unmöglich macht. Wir fordern ein Bekenntnis zum Bachelor als wissenschaftlichen Abschluss und dementsprechend auch eine Umgestaltung der Rahmenbedingungen die ein freieres und selbstbestimmteres Leben und Lernen im Bachelor möglich machen. Zu diesem Zwecke fordern wir ein staatliches Akkreditierungsverfahren ohne Beteiligung privater Agenturen für Studiengänge, in dem wissenschaftlicher- und ethischer Diskurs und Reflexion im Mittelpunkt des Studiums stehen soll.
Nach wie vor ist der freie Zugang zu Bildung für uns ein Hauptanliegen. Mit der Abschaffung der Studiengebühren wurde eine schwere Barriere im Bildungssystem abgebaut. Trotzdem dürfen wir an der Stelle nicht aufhören. Dadurch, dass im Zuge des doppelten Abiturjahrgangs zum Wintersemester 2013/14 beinahe alle Studiengänge mit einem Numerus Clausus, also einer Notenhürde, belegt werden und beinahe alle Master-Studiengänge ebenfalls Notenhürden haben, ist das Hochschulbildungssystem weiterhin voll mit Barrieren, die wir abbauen müssen. Wir kritisieren seit Langem, dass beim Übergang von Grund- zu weiterführenden Schulen sozial selektiert wird und Kinder aus nicht-Akademiker*innen und armen Familien strukturell aussortiert werden. Mit dem Numerus Clausus auf Bachelor und Master Studiengänge schreiben wir diesen Prozess der sozialen Selektierung bis in die akademische Bildung hinein fort. Hochschulbildung kann aber nicht nur Angelegenheit der reichen Eliten sein, sondern muss allen Menschen gleich offen stehen. Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW die Abschaffung aller Numeri Clausi, sowie einen Rechtsanspruch für jede*n Bachelor-Absolventen*in auf einen Master-Studienplatz. Um die Qualität der Lehre beizubehalten, ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen von staatlicher Seite sicher zu stellen. In der Übergangszeit fordern wir eine stärkere Einbeziehung sozialer Faktoren, wie Migrationshintergrund, soziale Herkunft u.ä. in die Studienplatzvergabe. Damit soll die Benachteiligung sozial schwacher und bildungsferner Schichten im Schulsystem bei der Studienplatzvergabe ausgeglichen werden.
 
Hochschulen sollen Ort freier und unabhängiger Forschung sein. Dabei darf aber die ethische Verantwortung der Hochschulen für eine friedliche Gesellschaft nicht vernachlässigt werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die Verankerung einer Zivilklausel im Hochschulgesetz NRW. Diese soll sowohl primäre wie sekundäre Kriegsforschung beinhalten. Technische Kriegsforschung setzt die Hemmschwelle zum Töten herab und provoziert so weitere Gewalt. Für eine friedliche und freie Gesellschaft sollte keinerlei Kriegsforschung an den Hochschulen stattfinden.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 16./17.3.2013 in Oer-Erkenschwick.

Interkulturalität neu gedacht!

Zum Selbstverständnis der GRÜNEN JUGEND NRW gehört die Förderung einer Gesellschaft desMiteinanders. Seit Jahren stehen wir mit unseren Positionen bedingungslos (Vgl. „Grenzenlose Gesellschaft – Migrationspolitik grundlegend reformieren“, Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 6.07.2011) für eine interkulturelle Gesellschaft, an der jede*r gleichberechtigt teilhaben kann.

Jede*r Mensch ist einzigartig!

Die gesellschaftliche Maxime „Leitkulturen“ abzulehnen und die individuelle Entwicklung jedes einzelnen Menschen in den Vordergrund zu stellen, gehört zu unserem Selbstverständnis. Bisher bezeichnet die GRÜNE JUGEND NRW in ihren Beschlüssen und Infomaterialien noch „Integration“ als Ziel unseres gesellschaftlich Anspruchs. „Integration“ wird in der Soziologie jedoch heute nur noch als ein Synonym für „Anpassung“ oder die Eingliederung andersartiger Menschen angewendet.
Das hieße konkret, dass sich Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte der „deutschen Mehrheitsgesellschaft“ anpassen und eingliedern sollen. Dies widerspricht jedoch vehement unserem Verständnis einer interkulturellen Gesellschaft. Wir wollen Menschen nicht an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen, sondern die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie den unterschiedlichen Menschen und ihren Bedürfnissen gerecht werden. Als GRÜNE JUGEND NRW wollen wir niemanden den Gebrauch einer Sprache oder das Nachgehen kultureller Ereignisse vorschreiben. Integration kommt unseren Anspruch einer vielfältigen Gesellschaft mit der Chance auf eine wirklich individuelle Entwicklung eines jeden Menschen nicht nach!

Sprache schafft Realitäten!

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher eine Neuausrichtung der Wortwahl, die einer jung-grünen Gesellschaft gerecht wird. Zukünftig wollen wir nicht mehr von der Integration von Menschen sprechen, sondern uns dem wissenschaftlichen Fortschritt folgend auch sprachlich für eine wirklich gleichberechtigte Gesellschaft, eine „inklusive“ Gesellschaft einsetzen.
Denn Inklusion ist heute!

Begründung

mündlich

AntragstellerInnen

Johanna Jurczyk
Sophie Karow
Lisa-Marie Friede
Karsten Ludwig
Firat Yaksan
Lea Schlang
Max Lucks
Sebastian Klick

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 16./17.3.2013 in Oer-Erkenschwick.

Finanzplan des Schatzmeisters

Antrag: Die LMV der GJ NRW beschließt den Finanzplan des Schatzmeisters im Punkt Ausgaben über den Punkt Gremienarbeit Landesvorstand detaillierter zu erläutern.

Begründung

Die LMV der GJ NRW beschließt jedes Jahr den neuen Finanzplan, indem sie die Finanzen des abgelaufenen Jahres begutachtet. Im Punkt Gremienarbeit Landesvorstand sind zu viele Fragen offen. Darum fordern wir, dass jeder einzelne Punkt genau erläutert wird vom Schatzmeister. Dies ermöglicht Mitgliedern einen genauen Einblick in die Finanzen, den bisher nur der Landesvorstand hatte. Ziel ist es mehr Transparenz herzustellen.
Mit stachligen Grüßen
GRÜNE JUGEND Rheine

AntragstellerInnen

GRÜNE JUGEND RHEINE

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 16./17.3.2013 in Oer-Erkenschwick

Keine Soldat*innen an Schulen

Die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr erlaubt es der Bundeswehr weiterhin an Schulen über ihre Aufgaben und ihren Anteil an der Friedenssicherung zu referieren.

Dies steht unseres Erachtens nach im starken Gegensatz zu der aus dem Grundgesetz entstehenden Verpflichtung zum Frieden. Wir halten es für illusorisch zu glauben, dass speziell geschulte Offizier*innen, die meist keine Auslandseinsätze und Fronterfahrungen vorweisen können , neutral und ohne für die Bundeswehr zu werben, ”Schüler*innen den Zugang zu zusätzlichen Informationen zu friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen” geben können.
Es ist für uns unbegreiflich, dass ein Schulministerium einerseits alles tut, um die politische Neutralität der Schulen zu verteidigen, der Bundeswehr aber einen exklusiven Zugang zum Politikunterricht einräumt.
Dann aber noch zu glauben, dass ein vereidigter Offizier die Bundeswehr bzw. ihre Einsätze nicht geschönt darstellt, sondern neutral und damit auch kritische und negative Aspekte aufzeigt, zeugt in unseren Augen beinahe schon von einer Gutgläubigkeit, die an Naivität grenzt.
In dieser Aufgabenstellung an den die ”Jugendoffizier*innen” sehen wir einen Konflikt zwischen der erwarteten politischen Neutralität des Vortrages und der per Eid geschworenen Treue zu ihrem Dienstherren.
Neben diesen grundsätzlichen moralischen Bedenken, dass speziell in ”Marketing” geschulte Offizier*innen, teils hochdekoriert mit Front- und Auslandseinsatzerfahrung, Schüler*innen die Befähigung zu ”einer reflektierten und kritischen Auseinandersetzung mit Fragen internationaler Politik” geben sollen, wirft dieser Kooperationsvertrag auch weitere Fragen auf:
1. Durch welche Maßnahmen ist die Neutralität der Vorträge der ”Jugendoffizier*innen” gesichert und wie wird diese kontrolliert?
2. Ist bei durch Jugendoffizier*innen durchgeführten Unterrichtseinheiten die Wahrung des Willens der Schüler*innen sowie ihr Recht auf unabhängige und freie Bildung sichergestellt und wenn ja wodurch?
3. Wie sieht das Landesschulministerium die Vereinbarkeit des §2 des Landesschulgesetzes mit der Zugänglichkeit von Schulen für die Bundeswehr?
Sicherlich stellt die neue Kooperationsvereinbarung in wesentlichen Punkten eine Verbesserung zu ihrem Vorgänger dar, wobei wohl keiner von uns es abwegig findet, dass es der Bundeswehr nicht mehr möglich ist an der Aus- und Fortbildung von Lehrern mitzuwirken oder dass Studienfahrten in Kasernen und zu Schießständen nicht mehr möglich sind.
Dennoch gehen uns diese Veränderungen nicht weit genug und wir fordern die Landsschulministerin auf, diesen Kooperationsvertrag einseitig und unverzüglich zu beenden.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 16./17.3.2013 in Oer-Erkenschwick

Fukushima nicht vergessen – Jetzt konsequent handeln!

 

Anlässlich des zweiten Jahrestags der Natur- und Atomkatastrophe von Fukushima am 11. März erklärt Sophie Karow, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW:

„Wir gedenken heute der Opfer des Tsunamis und Erdbebens, aber auch der Opfer, die unter der hohen Strahlenbelastung durch die Atomkatastrophe in ganz Japan zu leiden haben. Diese Katastrophe hat gezeigt, dass selbst die „sichersten“ Atomkraftwerke nicht sicher genug sind. Wir fordern daher nach wie vor einen schnelleren Atomausstieg. Dazu gehört für uns auch die Stilllegung der Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau, von wo aus Brennelemente für Atomkraftwerke in zahlreiche Länder exportiert werden.“

Johanna Jurczyk, ebenfalls Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW, ergänzt:
„Die Folgen eines Störfalls in einem Atomkraftwerk machen nicht an Ländergrenzen halt! Der Atomausstieg muss weltweit gedacht werden. Die Kraftwerke im belgischen Tihange und französischen Fessenheim sind mittlerweile veraltet und unsicher. Daher unterstützen wir auch die Proteste gegen diese gefährlichen Atomruinen. Wir wollen das zentralistische fossil-atomare Energieversorgungssystem des letzten Jahrhunderts durch eine dezentrale Energieversorgung aus 100% erneuerbaren Energien ersetzen!“