11. November 2012

Leitantrag der Herbst-LMV: „Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt!“



Kinder und Jugendliche sind die Zukunft der Gesellschaft. Den 3,2 Millionen Kindern und Jugendlichen muss ein Sprachrohr gegeben werden, um ihre Bedürfnisse und Ideen auch auf einer politischen Ebene einbringen zu können. Mitbestimmung junger Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft ist ein Kernanliegen der GRÜNEN JUGEND NRW. Wir wollen, dass junge Menschen die Möglichkeit haben mitzudenken, mitzureden und mitzumischen! Diese Teilhabe ist langfristig gedacht: Wer sich heute engagiert und Politik als offen und lebendig erfährt,sammelt wertvolle Erfahrungen, politische Urteilskraft und bringt sich im besten Fall auch morgen wieder ein.

Grundlage jeder Partizipation sind die notwendigen Informationen und benötigte Zeit. Kinder und Jugendliche müssen über bestehende Angebote und Möglichkeiten aufgeklärt werden, um selber aktiv werden zu können. Die Argumentation, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters nicht fähig sind sich einzubringen, halten wir für falsch! Denn von den alltäglichen Erfahrungen von Kinder und Jugendliche kann die demokratische Gesellschaft nur profitieren.Unverständliche und verkomplizierte Informationen schließen nicht nur junge Menschen, sondern einen Großteil der Gesellschaft aufgrund ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft aus. So hängt beispielsweise die Höhe der Wahlbeteiligung in den einzelnen Bevölkerungsschichten verstärkt vom Bildungsgrad und Einkommen ab. Durch eine transparentere Politik und Verwaltung , sowie eine verständlichere barrierefreie Sprache würden viel mehr Menschen erreicht. Demokratie
und Partizipation ist, wenn alle jederzeit und überall mitgenommen werden.

… im Kindergarten

Die Beteiligung von Kindern muss von Anfang an umgesetzt werden. Demokratisches Lernen und Leben beginnt bereits im Kindergarten, denn dies ist der Ort an dem Kinder ihre ersten Partizipationserfahrungen außerhalb des Elternhauses sammeln können. Deswegen muss bereits vom Kindergartenalter an Demokratie gelebt werden. Das heißt, dass die Kinder an den Entscheidungen teilhaben können müssen, wie beispielsweise bei der Gestaltung ihres Lebensraumes und ihrer Tagesplanung, wobei jede Stimme gleich viel zählt. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden eigene Beschlüsse zu fassen. Dies muss jedoch gemeinsam mit den Erzieher*innen im Nachhinein reflektiert werden. Kinder müssen ernst genommen werden, das heißt auch, dass auf ihre Vorschläge und Ideen eingegangen werden muss.

…in der Schule

Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen besucht eine Schule. Häufig wird dort Demokratie im kleinsten Rahmen gelebt. Klassen- und Schulsprecher*innen werden gewählt und die Schüler*innenvertretung schickt Vertreter*innen in die Schul- und Fachkonferenzen. Durch die Wiedereinführung der Drittelparität haben Schüler*innen dort ein faireres Mitspracherecht. Dies ermöglicht der Schüler*innenvertretung mit Hilfe der Elternvertretung unter anderem Direktor*innen zu wählen oder die Hausordnung zu ändern.
Damit sind aber noch lange nicht alle Beteiligungsmöglichkeiten ausgeschöpft: Wir fordern die Demokratisierung in der Schule fortzusetzen und eine verbindliche basisdemokratische Wahl einer Schüler*innenvertretung in allen Schulen umzusetzen. Zudem schließen wir uns der Forderung der Landesschüler*innenvertretung NRW an, allen Schüler*innenvertretungen sowohl einen Raum, als auch finanzielle Unterstützung rechtlich zuzusichern. Jede*r muss die Möglichkeit haben, die Schule mitgestalten zu können. Aus diesem Grund fordern wir weiter, dass alle Sitzungen der Mitwirkungsgremien öffentlich für alle Schüler*innen der Schule sind. Dies beinhaltet eine fristgerechte Einladung der Schüler*innenschaft, in schriftlicher Form, in der die Tagesordnung veröffentlicht wird. Zudem soll der gesamten Schüler*innenschaft ein Antragsrecht und ein Rederecht eingeräumt werden. Über jede Gremiumssitzung wird ein Protokoll angefertigt, welches unmittelbar nach der Sitzung der gesamten Schüler*innenschaft
zugänglich gemacht wird. Am Anfang jeden Schuljahres wählt die gesamte Schüler*innenschaft ihre Schüler*innenvertretung. Am Ende jeden Schuljahres ist seitens der Schulgremien und auch der Schüler*innenvertretung gegenüber der gesamten Schüler*innenschaft Rechenschaft abzulegen. Dazu ist eine Schüler*innenversammlung einzuberufen.
Für Schule muss gelten, dass Demokratie lernen und Demokratie leben immer Hand in Hand geht. Des weiteren setzen wir uns für eine kontinuierliche politische Bildung für alle Schüler*innen mit Beginn der Schullaufbahn ein.

…in der Ausbildung

Viele Auszubildende sind noch minderjährig, wenn sie mit ihrer Ausbildung beginnen. Gewerkschaften sind ihnen meist kein Begriff und Jugendvertretungen sind fern ab von ihrem Arbeitsalltag. Doch gerade in der Ausbildung haben Jugendliche im Betrieb kaum Mitspracherecht. Beispielsweise wenn es um betriebsinterne oder arbeitsrechtliche Entscheidungen geht. Deshalb fordern wir ein überbetriebliches, verpflichtendes Seminar, in dem die Jugendlichen über gewerkschaftliche Strukturen, Jugendvertretungen und ihre Rechte im Betrieb informiert werden. So erhalten die Auszubildenden Zugang zu Informationen und lernen ihre Vertreter*innen und Ansprechpartner*innen in den Jugendvertretungen kennen. Dies soll den zunehmenden Leistungsdruck auf die Auszubildenden abbauen und diese zu einer gemeinschaftlich partizipierenden Kraft formen, zum Beispiel in Form von Betriebsräten. In diesem Kontext können wichtige Rechte wie der Jugendarbeitsschutz gegen Einzelinteressen verteidigt werden.

…in den Kommunen

Die GRÜNE JUGEND NRW hat wiederholt gefordert, die Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen in die Gemeindeordnung NRW aufzunehmen. Viele andere Bundesländer haben dies seit Jahren als festen Bestandteil in ihren Ordnungen stehen. Wir wiederholen diese Forderungen ausdrücklich. Die rot-grüne Landesregierung hat jetzt die Chance, nachhaltig die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Kommune zu fördern. Kinder und Jugendliche müssen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen auch nur im Geringsten betreffen, mit einbezogen werden. Dies kann von einer Anhörung im zuständigen Ausschuss und Stadtrat bis hin zu einer Abstimmung aller Kinder und Jugendlichen reichen. Die gesetzliche Grundlage ist mit dem umfangreichen Kinder- und Jugendförderungsgesetz bereits 2004 geschaffen worden doch die im SGB VIII festgeschriebene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wird in vielen
Kommunen nicht berücksichtigt. Wir fordern die konsequente und längst überfällige Umsetzung, denn wir wollen mitbestimmen!

Unsere Forderung nach einer Verankerung von Kinder- und Jugendparlamenten in der Gemeindeordnung sowie deren verpflichtete Einrichtung vor Ort und die Stärkung des Kinder- und Jugendrates NRW wird durch folgende Punkte gestärkt: Kinder müssen als vollwertiger Teil unserer Gesellschaft verstanden werden und deshalb auch mitbestimmen dürfen. Nicht nur infolge des demographischen Wandels drohen die Interessen von jungen Menschen unterzugehen. Um dem entgegen zu wirken, darf Demokratie nicht erst mit der Vollendung des sechzehnten Lebensjahres beginnen. Solange das Wahlalter nicht gesenkt wird, sind die Kinder- und Jugendparlamente (KiJuPa) eine Möglichkeit der politischen Partizipation, die Interessen von Jugendlichen in einer Gemeinde mit einzubinden. Die Ausgestaltung dieser Institutionen muss jedoch echte Mitsprache gewährleisten und als ernstzunehmendes kommunales Gremium verstanden werden. Zu diesem Zweck sind die KiJuPas mit angemessenen finanziellen Mitteln auszustatten.

Wir wollen reale Macht für Kinder- und Jugendparlamente! Dies kann beispielsweise durch ein Antragsrecht in kommunalen Institutionen, als beratendes Mitglied in Ausschüssen oder durch Rederecht im Stadtrat geschehen. Auch die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen muss ermöglicht und gewährt werden. Ferner ist es wichtig, solchen Räten Finanzautonomie zu gewährleisten, damit Ideen unabhängig umgesetzt werden können. Nur so können bestehende Richtlinien, wie die Kinderrechte der Vereinten Nationen oder die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verwaltungsverfahren laut Jugendhilfegesetzbuch realisiert werden.

Mit dem geplanten und begrüßenswerten Herabsenken des Wahlalters in NRW verstehen wir auch das Herabsenken des Alters für Sachkundige Bürger*innen als logische Konsequenz. Denn die politische Perspektive junger Menschen ist vor allem direkt vor Ort unverzichtbar.

In den Kommunen müssen auch die Chancen, die das Internet bietet, genutzt werden: Fast alle Kinder und Jugendlichen sind regelmäßig online und nutzen Kommunikations- und Informationsangebote. Dies sollten sich Kommunen zu Nutze machen und Foren im Internet als ernstzunehmende Beteiligungsplattform verstehen. In altersgerechter Sprache soll auch jungen Bürger*innen der Zugang zu Informationen über ihre Kommune gegeben werden. Die Debatte um Open-Government-Formen muss auch mit jungen Menschen geführt werden!

Autonome beziehungsweise selbstverwaltete Jugendzentren und Projekte sind für uns ein wichtiger Teil einer mitwirkenden, emanzipatorischen Jugendkultur. Diese Einrichtungen sind daher zu erhalten und zu unterstützen, ohne ihnen die Freiheit der Selbstorganisation zu nehmen. Diesen Projekten muss – auch ohne einen festen Träger – die Möglichkeit gegeben werden, an staatliche Fördermittel zu gelangen. Der Erhalt oder die Gründung dieser Zentren wird aber meist massiv behindert. Dies fängt allein mit der Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit an. Die GRÜNE JUGEND NRW findet: Die Stadt ist für alle da! In zu vielen Städten aber werden (alternative) Kinder und Jugendliche systematisch aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Junge Menschen gehören ins Stadtbild, ob bei ihrem selbstverwalteten Jugendzentrum, beim skaten auf öffentlichen Plätzen oder bei abendlichen Zusammensitzen.

…im Ehrenamt

Ein wichtiger Teil der Partizipation von Kindern und Jugendlichen findet über ein Ehrenamt statt. Dies ist vor allem durch Nachmittagsunterricht und vermehrten Lernaufwand durch das G8 Abitur in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Vereine und Initiativen, die auf ehrenamtliche Mitarbeiter*innen angewiesen sind, bekommen immer mehr Probleme durch wegbrechende Ehrenamtler*innen, weil der Zeitaufwand für die Schule immer größer wird. Diesem Trend muss ein Ende gesetzt werden. Ehrenamtliche Arbeit muss sich mit Nachmittagsunterricht kombinieren lassen, ”denn ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Grundstein für gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und für unsere Demokratie. Doch Ehrenamt ist nicht nur unbezahlte Arbeit. Ein Ehrenamt lehrt soziale Kompetenzen und bereitet auf das Leben in einer vielfältigen, bunten Gesellschaft vor. Wir sehen es als Aufgabe des Schulministeriums im Lehrplan Freiräume zu schaffen, die Ehrenamt ermöglichen. Kooperationen zwischen bestimmten Schulfächern und Vereinen und Institutionen müssen dazu zwingend ausgebaut werden!

…im Land

Der rot-grüne Koalitionsvertrag sieht für die kommende Legislaturperiode eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre vor. Diese Vereinbarung begrüßen wir ausdrücklich! Dennoch ist die Absenkung des Wahlalters noch lange nicht gesichert. Seit der Landtagswahl gibt es im Landtag endlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit ohne die Stimmen von CDU-Abgeordneten! Eine für die Absenkung notwendige Verfassungsänderung wäre also im Bereich des Möglichen. Doch hat die FDP-Fraktion bereits signalisiert, einer Änderung nicht zuzustimmen. Das kritisieren wir scharf! Hier sehen wir auch die Jungen Liberalen in der Pflicht, sich für dieses wichtige Anliegen unserer Generation einzusetzen.

Doch Partizipation beginnt nicht erst ab dem 16. Lebensjahr. Auch Jugendliche unter 16 Jahren sollte an der Gesellschaft und Politik teilhaben und wählen dürfen. Daher fordern wir die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre, sodass sich Jugendliche schon frühzeitig politisch betätigen können.

Zudem fordern wir auch das passive Wahlalter auf 14 herabzusenken mit einer Trennung von Parlament, Stadtrat, nämlich ab 14 Jahre, und Regierung, Verwaltung, hier ab 18 Jahre, um auch Jugendliche aktiv in parlamentarische Prozesse einzubeziehen.

Des weiteren fordert die GRÜNE JUGEND NRW Bündnis 90/Die Grünen NRW dazu auf, deren Mindestalter auf 14 herabzusenken, damit auch bei den Grünen unter 16 jährigen eine Chance auf politische Partizipation gegeben wird.

…im Bund

Auch auf Bundesebene muss es eine weitergehende Partizipation von Kindern und Jugendlichen geben. Gerade im Hinblick auf die Bundestagswahl 2013 sehen wir dort ein
erhebliches Handlungspotential. Während unter Schwarz-Gelb nichts für die politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen getan wurde, müssen wir uns dafür einsetzen, dass dies nicht so bleibt. Wir fordern echte Partizipation mit einer Absenkung des Wahlalters und der Möglichkeit zur Mitbestimmung für alle Menschen.

Unsere Forderungen auf einen Blick:

Wir fordern:

  • eine vollständige Demokratisierung der Schulen und Auszubildendenbetriebe
  • die Ausarbeitung eines fundierten und flächendeckenden Jugendbeteiligungskonzepts über Kinder- und Jugendräte oder -parlamente
  • mehr Rechte für Kinder- und Jugendräte/-parlamente
  • viel stärkere Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Kommunalarbeit
  • konsequente Absenkung des Wahlalters auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene
  • die Koalition auf mehr Geld zur Verfügung zu stellen, für Projekte der Kinder- und Jugendpartizipation.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 11.11.2012.

Glossar zum Leitantrag

Partizipation
Partizipation beschreibt Möglichkeiten zur (politischen) Teilhabe.
Im Leitantrag sind demnach Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen (in der Politik) gemeint.

Drittelparität

Drittelparität meint, dass 3 verschiedene Gruppen zu gleichen Teilen und mit den gleichen Rechten und den gleichen Stimmanteilen in einem Gremium vertreten sind, so z.B. Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern in einer Schulkonferenz.

Exekutive/Legislative
Exekutive ist der Begriff für die „ausführende Gewalten“ des Staates (z.B. die Regierung, die Verwaltung, die Gerichte und die Polizei); DieLegislative sind die „Gewalten“ gemeint, die Beschlüsse fassen (z.B. Stadtrat oder Bundestag) und mit diesen die Exekutive beauftragen.
So beschließt zum Beispiel der Landtag (Legislative) ein Gesetz, welches von der Landesregierung, den Verwaltungen und der Polizei (Exekutive) ausgeführt werden muss.

Legislaturperiode
Eine Legislaturperiode ist die Amtszeit eines Gremiums der Legislative. So wird z.B. der Landtag für eine Legislaturperiode von 5 Jahren gewählt.

Aktives Wahlalter
Das aktive Wahlalter ist das Mindestalter um wählen zu dürfen, also auf dem Stimmzettel sein Kreuz machen zu dürfen.

Passives Wahlalter
Das passive Wahlalter ist das Mindestalter um sich für etwas wählen zu lassen bzw. für etwas zu kandidieren.



← zurück