14. August 2013

Du hast die Wahl!



Warum wählen?

„Meine einzelne Stimme bringt doch so wie so nichts. Wieso sollte ich da wählen?“

Diese Aussage ist weit verbreitet – nicht nur unter Erstwähler*innen. Warum das aber nur bedingt stimmt und es sich immer lohnt, wählen zu gehen, versuchen wir Dir im Folgenden zu erklären:

Stell Dir vor, alle potenziellen Erstwähler*innen denken so, und niemand von ihnen ginge wählen. Das würde bedeuten, dass etwa 3,5 Millionen Deutsche ihre Stimme nicht abgeben. Und plötzlich ist aus Deiner einzelnen Stimme ein Teil von rund 5,6 % aller Wahlberechtigten in Deutschland geworden. Wenn Du etwas verändern willst, musst Du damit bei Dir selbst anfangen. Ja, eine Stimme allein zählt nicht viel. Wenn jedoch jede*r so denken würde, wäre unsere Demokratie handlungsunfähig. Auch kannst Du durch die Abgabe deiner Stimme bei Dir zuhause viel bewirken. Denn mit Vergabe der Erststimme kannst Du dafür sorgen, dass die Interessen Deiner Kommune auch im Bundestag bestmöglich vertreten werden. In Deinem Wahlkreis sind zudem weitaus weniger Wahlberechtigte als in der gesamten Republik. Eine Stimme von 62 Millionen klingt winzig – eine Stimme von durchschnittlich 207.000 Wahlberechtigten in einem Wahlkreis schon nicht mehr so wenig. Deshalb: Nutze Dein Recht, geh wählen und hilf mit, die Welt ein klein wenig zu verändern!

(Zahlen aus 2009, http://www.focus.de/politik/deutschland/wahlen-zahl-der-erstwaehler-so-hoch-wie-noch-nie_aid_439511.html )

Wie wählen?

Erststimme, Zweitstimme, Landesliste, Direktkandidat*in, Verhältniswahlrecht – das sind nur einige der vielen Begriffe, die rund um die Bundestagswahl fallen und im ersten Moment sehr verwirrend sein können. Damit Du nicht in der Wahlkabine stehst und nicht weißt, was du mit den ganzen Unterlagen anfangen sollst, ist hier übersichtlich dargestellt, wie die für Dich relevanten Teile des deutschen Wahlsystems funktionieren.

Erst- und Zweitstimme

Das deutsche Wahlsystem ist eine Mischung aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Das bedeutet, dass sich der Bundestag sowohl aus direkt gewählten Kandidat*innen zusammensetzt, als auch aus Kandidat*innen, die auf der Landesliste einer Partei des jeweiligen Bundeslands stehen. Von diesen Landeslisten ziehen so viel Prozent der Kandidat*innen in den Bundestag ein wie die Partei Stimmen in ihrem Bundesland erlangt hat. Die so genannten „Direktkandidat*innen“ kannst Du mit Deiner Erststimme wählen. Damit vergibst Du also eine Stimme an eine bestimmte Person. Wer in deinem Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereint, zieht in den Bundestag ein. Hier gilt also das Mehrheitswahlrecht. Die Landesliste einer Partei wählst Du mit deiner Zweitstimme. Je nachdem, wie viel Prozent der Wahlberechtigten dieselbe Liste gewählt haben wie Du, zieht ein bestimmter Prozentsatz der Kandidat*innen auf dieser Liste in den Bundestag ein.

Briefwahl

Wenn du zum Wahlzeitpunkt nicht Zuhause bist, oder aus anderen Gründen dein Wahlrecht nicht in der Wahlkabine vor Ort ausüben kannst, gibt es die Möglichkeit einer Briefwahl. Wenn du dich für eine Briefwahl entscheidest, bekommst Du die Wahlunterlagen per Post nach Hause geschickt, kannst sie dort ausfüllen und zurück schicken. Das geht übrigens auch, wenn Du zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland bist. In dem Fall ist es sinnvoll, Dich frühzeitig mit der deutschen Botschaft vor Ort in Verbindung zu setzen. Beantragen kannst Du die Briefwahl in dem Bürgerbüro Deiner Kommune. Bei einigen Kommunen geht dies auch online.

Wen wählen?

Entscheidungshilfen findest Du unter Anderem auf folgenden Seiten:

Auch ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien kann Dir helfen, Dich für eine Partei zu entscheiden. Das grüne Wahlprogramm, so wie junggrüne Positionen findest Du hier im Netz auf folgenden Seiten:




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