2. September 2016

Integration fördern und nicht verhindern!



In den letzten Tagen kam es NRW-weit zu Protesten gegen das von der Bundesregierung initiierte Integrationsgesetz. Unter anderem ist auch in Bochum das Refugee-Protestcamp wieder auf der Straße.

Die GRÜNE JUGEND NRW stellt sich gegen die rechtspopulistischen Maßnahmen der Großen Koalition und steht weiterhin an der Seite der Geflüchteten. Dazu erklärt Julia Wenzel, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW:

„Mit dem Integrationsgesetz bedient die Bundesregierung erneut rechtspopulistische Hetze und Ressentiments. Das ist der Grund, weshalb breite Teile der Zivilgesellschaft Seite an Seite mit Geflüchteten demonstriert haben. Wir unterstützen sie auch weiter in diesem Protest. Die Neuregelung der Wohnsitzauflage führt beispielsweise dazu, dass einige Geflüchtete ihre bereits gewonnen sozialen Umfelder und Wohnungen aufgeben müssen. So sieht keine gelungene Integrationspolitik aus. Wir fordern das Land und die Kommunen in NRW auf, jetzt alle Wege auszuschöpfen, um sicherzustellen, dass niemand vertrieben wird und Sozialleistungen weitergezahlt werden können. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob und wie sie die Wohnsitzauflage des Integrationsgesetzes anwenden will. Wir fordern sie daher auf, dem Beispiel aus Rheinland-Pfalz zu folgen und eine Einführung der Wohnsitzauflage grundlegend abzulehnen.“

Felix Banaszak, Vorstandssprecher von Bündnis 90/Die Grünen Duisburg und Kandidat der GRÜNEN JUGEND NRW für die Bundestagswahl, fordert eine grundlegende Revision des sogenannten Integrationsgesetzes: „Das Integrationsgesetz ist in Wahrheit ein Integrationsverhinderungsgesetz. Niemandem hilft es, aus dem gerade erst aufgebauten sozialen Umfeld herausgerissen zu werden. Für einen Umzug, beispielsweise in den ländlichen Raum, muss es Anreize geben und keinen Zwang. Nun bemerken auch die Kommunen, denen die Große Koalition Entlastung versprochen hat, dass der Verwaltungsaufwand zur Umsetzung des Gesetzes immens ist. Eine Einschränkung des Rechtes anerkannter Asylberechtigter, über den Wohnort eigenständig zu entscheiden, ist nicht zu rechtfertigen.“

Hintergrund:

Zentraler Streitpunkt der Proteste ist das rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getretene Integrationsgesetz, welches anerkannte Geflüchtete mit einer Wohnsitzauflage dazu zwingt, an dem Ort zu bleiben, an dem sie ihren Asylantrag gestellt haben. Dies gilt unabhängig davon, ob Geflüchtete sich in diesem Jahr bereits in anderen Städten ein Leben aufgebaut haben oder ob sie Opfer von rassistischen Anfeindungen in ihrem vorherigen Wohnsitz wurden. Geflüchtete wurden aufgefordert, bis zum 31. August ihren neuen Wohnort zu verlassen. Auch Sozialleistungen wurden ausgesetzt, wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wurde.



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