10. August 2018

Verfahren zur Weitergabe von Mitgliedsdaten an Basisgruppen (DSGVO), Wahlprotokolle an Geschäftsstelle



Die LMV der GRÜNE JUGEND NRW beschließt:

  • Basisgruppen werden aufgefordert nach jeder Mitgliederversammlung, auf der eine Vorstandsneu- oder Vorstandsnachwahl stattfand, die entsprechenden Wahlprotokolle an die Geschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW zu schicken. Teil des Wahlprotokolls sind auch die Kontaktdaten der jeweiligen Vorstände.
  • Der Landesvorstand wird verplichtet den den Basisgruppen Vorlagen für Wahlprotokolle zur Verfügung stellen.
  • Basisgruppen, die ein Jahr lang kein aktuelles Wahlprotokoll eingesendet haben, können zukünftig keine aktuellen Mitgliederdaten anfragen.
  • Die Geschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW wird Mitgliederdaten nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verschicken.
  • Die GRÜNE JUGEND NRW stellt jeder anerkannten Basisgruppe einen Mitgliederverteiler als Mailingliste zur Verfügung, der von der Basisgruppe moderiert und von der Geschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW maximal einmal im Quartal aktualisiert wird. Ein solcher Verteiler muss angefragt werden. Zu gründende Basisgruppen wird eine entsprechende Mailingliste eingerichtet, um zu Gründungssitzungen laden zu könne, die Moderation verbleibt bis zur Anerkennung der Basisgruppe bei der Langdesgeschäftsstelle.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom 15. Juli 2018 in Mönchengladbach.



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