24. März 2019

NRW verrechnet sich – Keinen Bildungsnachteil durch Dyskalkulie!



NRW verrechnet sich – Keinen Bildungsnachteil durch Dyskalkulie!

Im deutschen Sprachraum sind etwa 4-6% der Schüler*innen von einer Rechenschwäche, der sogenannten Dyskalkulie betroffen. Dabei handelt es sich um eine Lernschwäche, bei der die Schüler*innen in ihren Rechenfertigkeiten und mathematischen Grundvorstellungen beeinträchtigt sind. Dyskalkulie betrifft alle Geschlechter gleichermaßen und lässt sich nicht allein durch eine Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklären. Defizite im Lesen oder Schreiben liegen bei einer reinen Dyskalkulie nicht vor.

Anders als bei der Lese-Rechtschreibschwäche, gibt es im Bundesland NRW zurzeit keinen Erlass der den Nachteilsausgleich für Schüler*innen mit Dyskalkulie regelt. Da es sich hier meist um die grundlegenden Rechenfertigkeiten (Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division) handelt, sind die betroffenen Schüler*innen nicht nur in Mathematik, sondern auch in anderen naturwissenschaftlichen Fächern im Nachteil. Sie haben Schwierigkeiten beim Verständnis von Zahlen, beim Einprägen arithmetischer Fakten, beim Rechnen oder beim mathematischen Schlussfolgern.

Aktuelle Erhebungen zeigen, dass Menschen mit Rechenschwäche nicht nur mit höherer Wahrscheinlichkeit von psychischen Problemen oder Auffälligkeiten betroffen sind, sondern auch eine wesentlich höhere Arbeitslosenquote (48%) haben. Das ist darauf zurückzuführen, dass der allgemeine Schulerfolg der betroffenen Schüler*innen durch anhaltende Schwierigkeiten in der mathematischen Begriffsbildung nachhaltig beeinträchtigt wird. In vielen anderen Bundesländern (u.A. Schleswig-Holstein) wird dem bereits mit einem Nachteilsausgleich entgegengewirkt. Dieser ist keine Maßnahme zur Behebung der Lernschwäche, sondern vielmehr eine Möglichkeit, die Nachteile, die sich durch die Dyskalkulie ergeben, auszugleichen. Möglichkeiten hierfür sind zum Beispiel verlängerte Arbeitszeit und der Einsatz von mathematischen Hilfsmitteln.

Im Sinne der Chancengleichheit, fordert die GRÜNE JUGEND NRW einen Nachteilsausgleich für Schüler*innen mit Dyskalkulie in ganz NRW. Des Weiteren soll Dyskalkulie in gleicher Weise als Lernschwäche anerkannt werden wie die Lese-Rechtschreibschwäche, um hier nicht mehr mit zweierlei Maß zu messen. Diese Maßnahmen würde nicht nur zur Verbesserung des individuellen Lernerfolges beitragen, sondern auch Schulen, Lehrkräften und Eltern eine Handlungsgrundlage bieten, um die betroffenen Kinder effektiv zu unterstützen. Deshalb fordern wir das Kultusministerium NRW dazu auf einen entsprechenden Erlass zur Dyskalkulie zu verabschieden.



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