13. November 2023

Ableistische Gewalt



Behinderte, chronisch kranke, psychisch kranke, neurodivergente und oder Taube
Menschen erleben deutlich mehr Gewalt als nicht-behinderte „gesunde“
neurotypische Menschen.

In diesem Antrag gehen wir auf verschiedene Formen von Gewalt ein. Wir sagen,
was sich ändern soll. Außerdem setzen wir Inhaltswarnungen (Content Notes, bzw.
CNs) in den Unterkapiteln. Für den ganzen Antrag gilt die CN: ableistische
Gewalt (Ableismus = Diskriminierung behinderter Menschen).

Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderung

CN: Totale Institutionen

Viele behinderte Menschen gehen auf Förderschulen, leben in Wohnheimen oder
arbeiten in Werkstätten.
Diese Räume, in denen behinderte Menschen einen sehr großen Teil ihres Lebens
verbringen, erlauben kaum Kontakt zur Außenwelt. Diese sogenannten “Totalen
Institutionen” werden oft als „Schon- und Schutzraum“ dargestellt.
Das entspricht nicht der Realität.
Behinderte Menschen erleben viel Gewalt in den Einrichtungen.

Solange es diese Parallel-Welten gibt, brauchen wir Schutzkonzepte, um die
Schüler*innen, Bewohner*innen und Beschäftigten gut vor Gewalt zu schützen.
Außerdem muss Gewalt lückenlos aufgeklärt werden.
Werkstätten dürfen nicht mehr an Wohnheime gekoppelt sein.

So haben behinderte Menschen in Wohnheim-Werkstatt-Komplexen kaum Kontakt zur
Außenwelt.

Gleichzeitig müssen wir Alternativen aufbauen, um diese Parallel-Welten nach und
nach auflösen zu können.

Das heißt:

  • Inklusive Schulen sollten auch wirklich inklusiv arbeiten. Es braucht
    genügend Fachkräfte, um behinderten und nicht-behinderten Schüler*innen
    gerecht zu werden.
  • Wir brauchen viel mehr barrierefreien Wohnraum und passende Assistenz-
    Leistungen, um Menschen nicht in Heime zu drängen. Außerdem müssen wir
    Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt angehen.
  • Der so genannte 1. Arbeitsmarkt ist ableistisch, Jobs sind für behinderte
    Menschen oft nicht zugänglich. So scheitert das ganze oft daran, dass
    Büros baulich nicht barrierefrei sind, keinerlei DGS (Deutsche
    Gebärdensprache) Kenntnisse bestehen, in Papierform kommuniziert wird (was
    für sehbehinderte und blinde Menschen nicht zugänglich ist) und immer
    volle Leistung erwartet wird.
  • Auch wenn Unternehmen verpflichtet sind, mindestens 5% der Jobs an
    Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung zu vergeben, drücken diese sich
    oft davor und zahlen lieber die Strafe (Ausgleichszahlung).
  • Heute können sich Unternehmen vor der Ausgleichszahlung drücken/rw, indem
    sie Produkte, die in Behindertenwerkstätten hergestellt werden, kaufen.
    Sie werden also dafür belohnt, dass sie Ausbeutung unterstützen.
    Wir sagen ganz klar: Das muss sich ändern. Dieses Verrechnen mit der
    Ausgleichszahlung muss abgeschafft werden.

Psychiatrien

CN: Psychiatrie, Zwangs-Maßnahmen, Erwähnung von Suizid-Gedanken

Psychiatrien können kurzfristig Leben retten, sie sorgen aber oft nicht für eine
tatsächliche Verbesserung der Lebensqualität.
Menschen werden oft traumatisiert durch Psychiatrie-Aufenthalte und eingesetzte
Zwangs-Maßnahmen.

Wir fordern:

Zwangs-Maßnahmen (Fixierung, Zwangs-Ernährung, Zwangs-Medikation…) müssen noch
stärker reguliert werden. Personalmangel darf nicht dazu führen, dass Menschen
festgebunden oder ruhig gestellt werden.
Heute wird keines Wegs immer die notwendige gerichtliche Genehmigung eingeholt.

Außerdem müssen wir Alternativen zu Psychiatrien aufbauen.

Menschen, die in psychischen Krisen sind, müssen Hilfe bekommen, ohne auf der
geschlossenen Station zu landen.
Sie müssen über Suizid-Gedanken und -Pläne, Selbst-Verletzung und anderes
stigmatisiertes Verhalten sprechen können, ohne direkt Sorge haben zu müssen,
eingewiesen zu werden.

Wir brauchen deutlich mehr Psychotherapie-Plätze (sowohl ambulant als auch in
den Kliniken) – es kann nicht sein, dass Menschen, die dringend Hilfe brauchen,
erst mal Monate warten müssen, bis sie ein Erstgespräch und wöchentliche
Therapie haben.

Sexualbildung

CN: Sexualisierte Gewalt (keine Details)

Wenn es um Prävention von sexualisierter und anderer Gewalt geht, geht es selten
um behinderte Menschen.
Dabei sind behinderte Menschen, ganz besonders FLINTA* Personen (Frauen/Lesben/
inter/ nichtbinäre/ trans/ agender *) undmigrantisierte Personen
, sehr stark von
(sexualisierter) Gewalt betroffen.
In Präventions-Konzepten müssen die Bedürfnisse behinderter, chronisch kranker,
psychisch kranker, Tauber und oder neurodivergenter Menschen berücksichtigt und
mitgedacht werden.

Behinderte Menschen haben oft keinen Zugang zu Sexualbildung und Angeboten zur
Selbstverteidigung.
Natürlich können Sexualbildung und Selbstverteidigung nicht vor sexualisierter
Gewalt schützen.

Gerade Sexualbildung ist dennoch wichtig für ein selbstbestimmtes Leben. So ist
es sehr relevant, dass klar gemacht wird, wie konsentuelle Beziehungen aussehen
und ab wann Verhalten übergriffig wird. Dabei soll Menschen Raum gegeben werden,
um sich darüber klar zu werden, was sie genau wollen und was nicht. Natürlich
kann sich das im Laufe der Zeit ändern. Dennoch sollten Menschen ermutigt
werden, in sich hinein zu spüren, um herauszufinden, ob und was sie sich in
Beziehungen und an sexuellem Kontakt wünschen und was eben nicht. Dabei ist es
wichtig, dass auch queere Lebensrealitäten berücksichtigt werden.

Wir fordern, dass auch in Förderschulen Sexualbildung in regelmäßigen Abständen
thematisiert wird. Diese muss queere Orientierungen, Identitäten und Themen
beinhalten. Auch allgemein brauchen wir mehr zugängliche Sexualbildung, also zum
Beispiel Sexualbildung in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache.

Ableistische Gewalt auch als solche erfassen!

Ableistische Gewalt taucht in den Statistiken nicht als ableistische Gewalt
auf/rw, sondern wird in anderen Kategorien aufgeführt (wenn sie überhaupt
erfasst wird).
Das wollen wir ändern!

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung und jede andere diskriminierende Gewalt
(zum Beispiel geschlechtsspezifische, rassistische und
queer/LGBTQIANP+feindliche Gewalt) muss auch als solche erfasst werden (z.B. als
Kriminalitätslagebild in NRW).

Ableistische Gewalt soll als Straf-schärfendes Merkmal ins Strafgesetzbuch
aufgenommen werden.
Das wurde mit Geschlechts-spezifischer Gewalt schon gemacht.
Dadurch müssen sich Gerichte mit ableistischer Gewalt beschäftigen.
Es schafft Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit für Gewalt gegen behinderte Menschen.

Polizeigewalt ist oft auch ableistisch!

CN: Polizeigewalt, psychische / suizidale Krisen

Auch psychisch kranke und Substanz-konsumierende Menschen sind ganz besonders
häufig von Polizeigewalt betroffen.

Die Polizei wird oft gerufen, wenn Menschen konkret vorhaben, sich das Leben zu
nehmen. Gerade Menschen in psychischen Krisen und traumatisierte Menschen werden
durch Taser (Elektroschock-Pistolen) und Pfefferspray sehr stark getriggert. Die
Polizei setzt diese immer noch ein.

Wird die Polizei gerufen, weil Menschen in suizidalen Krisen sind, dann tötet
die Polizei mitunter die Menschen selber – vermeintlich aus Eigenschutz. So war
es zum Beispiel bei dem Schwarzen geflüchteten Jugendlichen Mouhamed Lamine
Dramé, der sich das Leben nehmen wollte.

Die Polizei ist definitiv nicht die richtige Ansprechstelle für psychisch kranke
Menschen und Menschen in psychischen Krisen. Auch für neurodivergente Menschen
kann Kontakt mit der Polizei gefährlich werden.

Autistische Menschen wiederholen teilweise bestimmte Bewegungen und Laute immer
wieder. Verstehen Polizist*innen dieses Verhalten nicht, interpretieren sie es
oft als Bedrohung.

Taube, nicht-verbale, neurodivergente Menschen und Menschen mit
Lernschwierigkeiten kommunizieren (oft) anders und reagieren nicht so, wie
erwartet wird, wenn sie in Schwerer Lautsprache angesprochen werden. Wenn sie
nicht auf das reagieren, was die Polizei sagt, nimmt diese es oft als Bedrohung
wahr.

Das große endgültige Ziel muss es sein, Polizei und Gefängnisse abzuschaffen.
Da es noch ein weiter Weg bis dahin ist, brauchen wir auch im aktuellen System
Verbesserungen.
So kann es ein erster Schritt sein, auch zivile und unabhängige Fachkräfte (zum
Beispiel Sozialarbeiter*innen) bei Polizei-Einsätzen dabei zu haben. Es braucht
viel mehr Einsatzkräfte, die in Einfacher Sprache, Leichter Sprache und
Deutscher Gebärdensprache kommunizieren können.

Zu einem ersten Schritt gehören auch verpflichtende Schulungen der Polizei zu
verschiedenen Diskriminierungsformen. Wichtig ist, dort über Verhalten und
Reaktionen auf Stress und Ausnahmesituationen zu informieren, die von den
gesellschaftlichen Erwartungen abweichen.
Diese Schulungen müssen in
regelmäßigen Abständen angeboten werden, die Teilnahme sollte verpflichtend
sein. Dabei ist es wichtig, dass die Polizei auch unabhängige Expert*innen
einbezieht und die Schulungsinhalte regelmäßig überprüft und überarbeitet.
Den Einsatz von Pfefferspray verurteilen wir, gerade bei psychisch kranken
Menschen kann der Einsatz zu Panik bis hin zum Tod führen. Klar für uns ist
auch, dass Taser und jegliche Fixierungen, vor allem auch von psychisch und
chronisch kranken Menschen, sofort verboten werden müssen. Die Landesregierung
ist in der Pflicht, allen voran Herbert Reul als Innenminister, für ein Ende der
Polizeigewalt zu sorgen
.

Gleichzeitig müssen wir anfangen, tatsächliche Alternativen zu Polizei und
Gefängnissen aufzubauen.

Wir müssen behinderte Menschen besser vor Gewalt schützen!



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